Pferdeversicherung - Pferdehaftpflichtversicherung

Jeder Pferdebesitzer bzw. -halter untersteht der gesetzlichen Regelung, dass er für alle Schäden, die sein Pferd Dritten gesundheitlich oder dinglich zufügt, haftbar gemacht werden kann (Gefährungshaftung gemäß § 833 BGB).Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Die Haftungsdauer beträgt bis zu 30 Jahre und ist in ihrer Höhe unbegrenzt. Man haftet sowohl mit derzeitigem als auch zukünftigem Vermögen.

Pferdehaftplicht

Wie sich unschwer nachvollziehen lässt, kann es während der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden zu hohen Schäden kommen, die durchaus den finanziellen Ruin des Pferdebesitzers zur Folge haben können. Er kann und muss sich jedoch durch den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung schützen. Die Pferdeversicherung schützt den Besitzer/Halter bei berechtigten Schadenersatzansprüchen oder wehrt, notfalls sogar gerichtlich, unberechtigte Forderungen ab.

Wer ein Haustier hält, ist zwar über seine private Haftpflichtversicherung gegen durch das Tier verursachte Schäden versichert, jedoch sind davon Hunde und Pferde ausgenommen. Hierfür ist eigens eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Sie unterscheidet sich von der Privaten Haftpflichtversicherung dadurch, dass nicht von einem Verschulden des Versicherten auszugehen ist, sondern er ist auch dann haftbar, wenn ohne seinen Einfluss das Verhalten des Pferdes zum Schaden geführt hat. Beispielsweise kann ein scheuendes Pferd Personen sowie andere Tiere verletzen oder Sachen beschädigen, vielleicht kann es sogar durchgehen und einen Autounfall verursachen. Zunächst wird dann die Haftungsfrage geklärt, ob in welcher Höhe eine Verpflichtung zur Schadensregulierung vorliegt. Berechtigte Ansprüche werden dann befriedigt, unberechtigte oder zu hohe abgewehrt, ggf. sogar vor Gericht, wobei Prozessführung und Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgt. Tritt ein Schadensfall ein, leistet der Versicherer grundsätzlich Schadensersatz bis zur vollen Versicherungssumme. Kommt es im Jahr zu mehreren Schadensfällen, wird im Normalfall höchstens die zweifache Deckungssumme geleistet.

Beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung lassen sich die verschiedensten Risiken mitversichern. Dazu zählen Fremd-/Gastreiterrisiko, Schäden durch Reitbeteiligung, Auslandsaufenthalte, Flurschäden durch Weidebetrieb sowie private Kutschfahrten. Meist sind Fohlen bis zu einem Jahr beitragsfrei mitversichert.

Von der Regulierung ausgeschlossen sind Schäden, die bei der gewerblichen oder betrieblichen Verwendung von Pferden auftreten. Vorsätzlich verursachte Schäden oder solche am eigenen Besitz werden ebenfalls nicht erstattet.

Pferdehaftpflicht Versicherungen werden meist für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Versicherungsdauer eine Kündigung schriftlich erfolgt. Verträge werden erst nach Eingang der ersten Beitragszahlung wirksam, frühestens 1 Tag nach Vertragsabschluss. Eingetretene Schäden müssen umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhung sowie verweigerter Schadensersatzleistung. Stirbt das Pferd, endet der Vertrag automatisch aufgrund des Risikowegfalls und muss somit nicht gekündigt werden. Es erfolgt eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen, welches den Vertrag dann abrechnet.

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