Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Hundeversicherung

Fast jeder Haushalt in Deutschland verfügt über ein ganzes Paket an unterschiedlichen Versicherungen. Wer jedoch einen Hund besitzt, sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, zumindest eine Hundehaftpflichtversicherung, besser jedoch auch noch eine Hundeversicherung abzuschließen. Halter von Kleintieren, zu denen Katze, Wellensittich oder Kaninchen zählen, benötigen keine separate Absicherung, denn diese Tiere sind über die Haftpflicht des Besitzers versichert.

Versicherungsumfang

Hundeversicherung - Hundehalter Haftpflichtversicherung

Jeder Hundebesitzer weiß, dass es trotz bester Erziehung und Hundeschule möglich ist, dass sein Tier beispielsweise einer Katze über die Straße hinterher jagt. Ein dadurch verursachter Unfall ist nicht ausgeschlossen. Mancher Hund reagiert trotz aller Erziehungsversuche aggressiv auf Briefträger oder andere Personen in Uniform - auch hier kann es zu ernsthaften Verletzungen oder sogar Unfällen kommen. Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung sichert sich der Hundehalter ab, denn er ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch dazu verpflichtet, alle Kosten zu tragen, wenn durch seinen Hund Menschen, Tieren oder Gegenschäden Schaden zugefügt wird. Diese Kosten können schnell enorme Höhen erreichen, so dass man auf eine möglichst hohe Deckungssumme - etwa von 5 Millionen Euro - achten sollte. Für Vermögensschäden gilt eine durchschnittliche Versicherungssumme von ca. 250.000 Euro.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung tritt ebenfalls ein, wenn der Hund beispielsweise während des Urlaubs oder einer sonstigen Abwesenheit von anderen Personen gehütet wird. Viele Versicherungen helfen auch dann, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten, Regressen oder sonstigen Problemen kommt.

Beitragshöhen

Deshalb sollte man kein unnötiges finanzielles Risiko eingehen, denn die Kosten für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung liegen mit 5 bis 10 Euro monatlich je Hund relativ niedrig. Dabei ist vom Versicherungsnehmer meist ein niedriger Selbstbehalt von 75 bis 100 Euro zu leisten. Wird ein Hund als Kampfhund eingestuft, gilt meist ein anderer Tarif. Grundsätzlich lohnen sich jedoch Preis-/Leistungsvergleiche.

Haftungsausschlüsse

Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung übernimmt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung keine Kosten für Schäden, die am Eigentum des Versicherungsnehmers verursacht werden. Zu einem Haftungsausschluss kommt es außerdem, wenn der verursachte Schaden auf Vorsatz zurückzuführen ist. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Dingen sowie Flurschäden und Schäden durch herbeigeführten oder ungewünschten Deckungsakt. Strafen und Bußgelder sind nicht Bestandteil des Versicherungsumfanges.
Ist es zu einem Versicherungsfall gekommen, muss der Hundebesitzer eine schriftliche Mitteilung über den Schadenshergang machen und die möglichen Kosten mitteilen, entweder den handelsüblichen Preis für eine Ersatzbeschaffung nennen oder einen Kostenvoranschlag einholen. Die Vorlage von Fotos und anderen Beweismitteln ist vorteilhaft.

Versicherungsdauer und Kündigung

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird jeweils für eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich wiederum um ein Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird. Das Hundealter ist für die Versicherung unerheblich und es wird jedes Tier zum gleichen Beitrag versichert. Anträge auf eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung können teilweise sogar online gestellt werden.

Hundeversicherung bzw. Hundekrankenversicherung

Empfehlenswert ist außerdem der Abschluss einer Hundeversicherung, denn für den Hundebesitzer können neben den Kosten aus den vom Hund verursachten Haftpflichtschäden auch solche für den Hund selbst entstehen. Ab etwa dem 3. Lebensmonat eines gesunden Tieres kann es gegen Unfälle und Krankheiten bzw. Vorsorgeleistungen mit den daraus resultierenden Kosten versichert werden. Allerdings ist die Zahl der Anbieter in Deutschland sehr begrenzt. Der Leistungsumfang reicht vom Operationskostenersatz bis zum Rundum-Schutz, der Impfungen und sogar Wurmkuren beinhaltet. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Beiträge für eine solche Hundeversicherung und reichen von knapp 60 bis hin zu 700 Euro jährlich. Der Anbieter von Hundekrankenversicherungen kann übrigens seine Beiträge jederzeit erhöhen - worüber sich jedoch verhandeln lässt - oder gar die Versicherung kündigen, falls das Tier zu oft erkrankt. Vor Abschluss einer solchen Versicherung ist es allerdings möglich, den Anbieter zum Verzicht auf das Kündigungsrecht zu drängen. Sehr wichtig ist es, beim Abschluss einer solchen Hundekrankenversicherung auf den so genannten ‚Satz' zu achten. Abhängig von der Lage der Praxis können Tierärzte den ein- bis dreifachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung verlangen. Alternativ sollte man in Erwägung ziehen, nur eine OP-Unfallversicherung abzuschließen und die möglichen Beiträge zu einer Krankenversicherung für den Notfall selbst anzusparen.

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