Günstige Autoversicherung für ein Zweitfahrzeug

Zieht man in Erwägung, innerhalb einer Familie einen zweiten Pkw für den Ehepartner und / oder auch das volljährige Kind anzuschaffen, gewinnt die Einstufung beim so genannten Schadenfreiheitsrabatt innerhalb der Autoversicherung an Bedeutung.

Autohaftpflichtversicherung  - Zweitwagenversicherung

Da inzwischen viele Familien über 2 Fahrzeuge verfügen, kommt häufig die Partnerregelung zu Anwendung. Dabei kann der Zweitwagen im günstigsten Fall zum gleichen Rabatt wie der Erstwagen versichert werden. Ob diese Autoversicherung günstig und empfehlenswert ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Meist kommen nämlich dabei die ansonsten gewährten Vergünstigungen wie beispielsweise für Garage, geringe Fahrleistung usw. nicht zur Anwendung. Außerdem muss häufig der Erstwagen ebenfalls beim gleichen Unternehmen versichert sein. Es gilt auch fast immer, dass nur die Ehepartner (beide über 25 Jahre) jeweils berechtigte Fahrer eines der Fahrzeuge sind. Volljährige Kinder, die den elterlichen Wagen fahren möchten, müssen separat gemeldet werden, da es ansonsten im Schadensfall zu Problemen kommen kann. Dies gilt übrigens für jedes auf ein Elternteil zugelassene Kraftfahrzeug. Zwar verteuert sich die Police etwas, doch dafür besteht garantierter Versicherungsschutz.

Die Zweitwagenversicherung ist besonders für Fahranfänger interessant, denn sie müssen im Normalfall mit bis zu 230 Prozent für die Autohaftpflichtversicherung rechnen. Melden Eltern nun das Auto der Kinder als Zweitwagen an, gilt zwar der Schadenfreiheitsrabatt der Eltern, doch der Fahranfänger selbst sammelt keine Rabatt-Punkte. Allerdings ermöglichen einige Versicherungsgesellschaften nach mehrjährigem Fahren ohne Unfall die Übertragung des Rabattes, doch dabei werden nur die selbst gefahrenen Jahre berücksichtigt und nicht der volle Schadenfreiheitsrabatt der Eltern eingeräumt. Darüber hinaus verlieren die Eltern den Rabatt für einen Zweitwagen. Aufpassen sollte man auch, ob bei einem Unfall mit einem der Fahrzeuge beide Pkw hochgestuft werden.

Andere Versicherungen weisen auf eine Variante hin, bei der der Neuling mit 140 statt mit 230 Prozent beginnen kann, wenn das auf ihn zugelassene Fahrzeug bei ihnen - genau wie der elterliche Wagen - versichert wird. Mit weiteren Nachlässen dürfen Kinder von Beamten bzw. Beschäftigten im öffentlichen Dienst rechnen, denn die den Eltern gewährten Sonderkonditionen werden dann auch ihnen eingeräumt. Vorteilhaft kann es zudem sein, wenn man die Teilnahme an einem Sicherheitstraining nachweisen kann. Einige Versicherungsgesellschaften berücksichtigen auch, ob Fahrerfahrung (Führerschein mit 17 bzw. begleitetes Fahren) vorliegt oder ob zuvor Mofa bzw. Moped gefahren wurde.

Nicht zuletzt sollte man vor der Anschaffung eines Zweitwagens berücksichtigen, welcher Typklasse er zuzuordnen ist, denn je höher die Klasse, desto teurer in der Regel auch die Police.

Wer sich die Mühe macht, vor Vertragsabschluss alle Details der verschiedenen Autoversicherungen zu vergleichen, kann viel Geld sparen. Ein unabhängiger und kostenfreier Online-Vergleich ist empfehlenswert. Meist sind dabei die im Internet eingestellten Direktangebote besonders vorteilhaft.

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