Reiseversicherung

Möchte man eine Reise unternehmen, hängt der gewünschte Umfang einer dafür abzuschließenden Versicherung sicherlich von der Art der Reise und deren Dauer ab. Besitzt man bereits eine private Haftpflichtversicherung, ist im Normalfall ein im Ausland verursachter Schaden mitversichert, sofern es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt dort von bis zu einem Jahr oder eben um Urlaub handelt. Ein Anruf beim Versicherer gibt Aufschluss darüber.

Möglichkeiten der Reiseversicherung

Wesentlich wichtiger ist eine Auslandskrankenversicherung, dies gilt für gesetzliche Krankenkassenmitglieder ebenso wie für privat Versicherte. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit 1989 die Kosten im Krankheitsfall nur erstatten, sofern es sich um eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) handelt oder wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht und eine Behandlung auf Auslandskrankenschein möglich war. Da aber selbst dann Probleme auftreten können, sollte man, um ein finanzielles Fiasko zu vermeiden, nicht ohne entsprechenden Krankenversicherungsschutz reisen. Oft werden trotz bestehender Abkommen die Krankenscheine nicht akzeptiert - die Überraschung folgt zuhause, wenn die Krankenkasse die zwecks Erstattung eingereichte Rechnung in der Höhe nicht akzeptiert und man einen Teil der Kosten selbst tragen muss.

Hat man eine teuere Reise gebucht, sollte dies den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wert sein. Muss aufgrund einer Erkrankung, eines Todesfalls oder schweren Unfalls die Reise storniert werden, werden Stornogebühren und etwaige andere Kosten von der Reiserücktrittskosten-Versicherung abgedeckt.

Eine spezielle Unfallversicherung muss nicht abgeschlossen werden, wenn man eine Reise unternimmt, denn die ggf. vorhandene private Unfallversicherung gewährt in der Regel weltweiten Schutz für die Dauer des Vertrages. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz - übrigens auch nicht bei einer gesondert abgeschlossenen Reiseunfallversicherung - wenn Alkohol oder ein Schlag- bzw. Krampfanfall den Unfall verursacht hat.
Sie haftet ebenfalls nicht, wenn die Verletzungen auf ein Attentat, Krieg oder Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Kernenergie zurückzuführen sind.

Relativ bekannt ist die Reisegepäckversicherung, die für Kosten durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks haftet. Wer unbedingt wertvolle Dinge wie Schmuck, Pelze oder wertvolle Foto- und Filmausrüstung mitnehmen muss, benötigt eine separate Spezialversicherung, da Wertgegenstände nur bis maximal 50 Prozent der Gepäckversicherungssumme versichert sind.
Übrigens deckt eine private Hausratversicherung im Urlaub bei Einbruch ins Hotelzimmer einen Teil der entstandenen Kosten ab.

Eine andere Form der Reiseversicherung ist die Campingversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder räuberischer Erpressung sowie Hagel, Feuer, Blitzschlag u. ä.. Bei Hochwasserschäden haftet sie meist nicht - dies muss extra abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Schadensübernahme ist jedoch die Nutzung eines offiziellen Campingplatzes, meist nur innerhalb Deutschlands.

Reist man mit dem PKW, sollte generell die so genannte "Grüne Versicherungskarte" mitgeführt werden, obwohl dies gemäß einer Zusatzvereinbarung innerhalb der EG nicht mehr kontrolliert wird. Diese Internationale Versicherungskarte sagt aus, dass das Fahrzeug bei Reisen innerhalb Europas zumindest nach den Versicherungskonditionen und -summen zur Pflichtversicherung entsprechend den Gesetzen des Besuchslandes abgesichert ist. Wer im Ausland einen Wagen mietet, sollte eine so genannte Mallorca-Police abschließen. Die im Besuchsland geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Haftpflicht sind zu niedrig angesetzt und im Falle eines Falles entstehen dem Urlauber oft erhebliche Kosten.

Sehr interessant ist auch der Abschluss eines Schutzbriefes, der unterschiedliche Leistungen beinhaltet. Dazu gehören neben Pannen- oder Unfallhilfe beispielsweise Abschleppen, Bergen, Fahrzeugrücktransport, Kostenübernahme für die Heim- oder Weiterfahrt incl. Ersatzfahrer und Übernachtungskosten. Der Schutzbrief wird für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen und gilt auch für Gepäck, Anhänger und Ladung. Für alle Insassen des Fahrzeuges gilt der gleiche Versicherungsschutz wie für den Versicherungsnehmer. Der Schutzbrief kann wahlweise für die Bundesrepublik Deutschland als auch speziell für das Ausland beantragt werden, üblich ist jedoch eine Kombination aus beiden Varianten.

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