Hausratversicherung - Informationen zur Hausrat Versicherung

Eine Hausratversicherung ist nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter durchaus empfehlenswert, denn sie tritt dann ein, wenn durch Ereignisse wie Feuer,
Einbruch / Diebstahl, ggf. mit Vandalismus, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser dem Versicherten ein Schaden an den Gegenständen im Haushalt entsteht. Der Umfang der Hausratversicherung lässt sich allerdings gegen Aufpreis noch erweitern und Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder -senkung sowie Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck können abgesichert werden, jedoch maximal nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Hausratversicherung

Wer also eine wertvolle Wohnungseinrichtung sowie Ausstattung - dazu zählen u. a. Bekleidung, Schuhe, Sport- und Haushaltsgeräte, Geschirr und Besteck, Bücher, Schmuck und sogar Bargeld und Wertpapiere (allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze) - besitzt, sollte eine entsprechende Hausratversicherung abschließen. Versichert ist nahezu alles, auch geliehene Gegenstände. Nur das Eigentum eines evtl. Untermieters ist von der Versicherungshaftung ausgeschlossen. Allerdings gilt für Wertsachen, dass maximal mit bis zu 20 % der Versicherungssumme gehaftet wird. Doch es lassen sich auch höhere Grenzen vereinbaren. Wertgegenstände sollten dann in einem Tresor aufbewahrt werden, da ansonsten nur ein niedriger Pauschalsatz angerechnet wird. Evtl. ist es daher besser, ein Bankschließfach zur Aufbewahrung zu mieten.

Zur Festlegung der erforderlichen Versicherungssumme muss der Wert des Hausrats ermittelt werden. Er lässt sich in etwa schätzen, wird aber von den Versicherungsgesellschaften mit ca. 500 bis 700 Euro je qm pauschal angesetzt. Außerdem erklärt sie den Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Im Schadensfall wird der tatsächlich entstandene Schaden bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme erstattet. Wer höhere Werte aufbewahrt, wählt aus eigenem Interesse eine höhere Versicherungssumme, um nicht unterversichert zu sein und nur einen Teilbetrag erstattet zu bekommen.

Vor einem Versicherungsabschluss sollte man nicht nur die Leistungen, die allerdings bei den meisten Versicherern recht ähnlich sind, vergleichen. Interessanter sind die Versicherungsprämien, denn hier unterscheiden sie sich teilweise um mehrere hundert Prozent.

Im Schadensfall hat der Versicherte Anspruch auf den Ersatz des Neuwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes. Übrigens ist Reisegepäck im Urlaub über die Hausratversicherung bereits versichert und eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist unnötig.

Eine Zweitwohnung oder die Wohnung des Kindes, welches sich in Studium oder Ausbildung befindet, fallen ebenfalls unter eine bestehende Hausratversicherung. Allerdings muss dies der Versicherung gemeldet werden. Bei Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über und besteht während des Umzuges für bis zu 2 Monate für beide Wohnungen. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer anzuzeigen und ggf. die Versicherungssumme anzupassen.

Für den Schutz gelten bestimmte Bedingungen. Eine davon ist die Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers, welche in den Vertragsbedingungen aufgeführt ist. Nicht selten wird dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit unterstellt, welche zu einer Leistungsverweigerung des Versicherungsunternehmens führt. Weiterhin müssen Schäden umgehend schriftlich gemeldet und dürfen ggf. bis zur Begutachtung nicht verändert werden. Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ist grundsätzlich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Werden sperrfähige Sparbücher, Karten oder Urkunden gestohlen, müssen diese ohne Verzögerung gesperrt werden. Handelt es sich um Wertpapiere, ist bei der der Bank ein Aufgebotsverfahren zu veranlassen.

Weitere Artikel in der Rubrik Sachversicherungen