Unfallversicherung - Leistungen und Übersicht

Den meisten Menschen ist zwar bekannt, dass sich mehr als zwei Drittel aller Unfälle zu Hause oder in der Freizeit ereignen, doch nur wenige besitzen tatsächlich eine Unfallversicherung. Dabei verunglücken in Deutschland jährlich etwa 6 Millionen Menschen, die nur dann gegen Berufsunfähigkeit oder Invalidität als Unfallfolge geschützt sind, wenn der Unfall sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignet hat. Zwar können sich Berufstätige durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (in die allerdings nur Personen ohne Vorerkrankungen aufgenommen werden) absichern, doch sie greift nur dann, wenn die Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen wird. Eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit kommt jedoch wesentlich öfter vor als eine durch Unfall entstandene und sollte also unbedingt für den Hauptverdiener des Familieneinkommens zusätzlich abgeschlossen werden.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist jedoch für alle Personengruppen wichtig. Im Schadensfall erhält man einen einmaligen Betrag oder auch eine Rente, falls Invalidität aus dem Unfall resultiert. Die Höhe des Betrages orientiert sich an der vereinbarten Versicherungssumme sowie am Grad der Invalidität, wobei auch eine geistige Beeinträchtigung als Invalidität angesehen wird. Besonders hohe berufliche oder private Risiken wie beispielsweise Autorennen oder Sportfliegen sind allerdings nicht mitversichert.
Eine denkbare Alternative zur Unfallversicherung ist die Unfallrentenversicherung, da diese bereits bei geringer Invalidität eine hohe Einmalzahlung leistet.

Gründe für eine Unfallversicherung bei Kindern

Gerade für Kinder ist eine private Unfallversicherung wichtig, denn sie haben keine Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Für Unfälle, die sich im Kindergarten, auf Schulwegen oder während der Unterrichtszeit ereignen, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Allerdings sind über 70 Prozent der Schwerbehinderungen bei Kindern auf eine Erkrankung und nicht auf einen Unfall zurückzuführen. Deshalb sollte man unbedingt eine Versicherung wählen, die eine Absicherung von Invalidität oder Behinderung durch Krankheit einschließt. Versichert werden können jedoch nur gesunde Kinder, die mindestens 1 Jahr alt sind. Ist eine Behinderung angeboren, müssen die Angehörigen selbst mit den Belastungen fertig werden.

Versicherungsvarianten

Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Grundversicherungssumme von mindestens 200.000 Euro zu wählen mit einer Progression bis zu 225 % bei hundertprozentiger Invalidität durch Unfall. Möchte man seine Familie absichern, benötigt man einen hohen Todesfallschutz. Dabei gelten folgende Richtlinien:

Im Alter von 30 Jahren sollte das 6fache Bruttoeinkommen und dann je erreichtem Lebensjahrzehnt ein Bruttoeinkommen weniger abgesichert werden. Bei einer darüber hinaus bestehenden oder beabsichtigten Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Invaliditätssumme gesenkt und ggf. auf eine Progression verzichtet werden. Bestehen Unfallversicherungen bei verschiedenen Gesellschaften, erhält man im Schadensfall volle Leistungen aus jedem Vertrag.

Viele Unfallversicherungen werden mit einer so genannten Dynamik angeboten. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme entsprechend einem vertraglichen Prozentsatz jährlich steigt - ebenso wie die Beiträge. Jüngere Personen schließen deshalb besser eine Unfallversicherung mit hohen Versicherungssummen ab, denn die im Versorgungsfall entstehenden Lücken sind gerade in den ersten Jahren hoch. Sonderleistungen wie Haushaltshilfegeld etc. kosten auch extra. Für den Versicherten ist es vorteilhafter, derartige Wunschleistungen wie z.B. eine Krankentagegeldversicherung über eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Dann erhält man nicht nur für einen Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalles, sondern auch als Folge einer Krankheit notwendige finanzielle Leistungen.

Unfallversicherung mit Todesfallsumme

Es empfiehlt sich, zugunsten einer kleineren Summe bei Unfalltod auf Zusatzleistungen zu verzichten. Führt nämlich der Unfall zu einer Invalidität, erhält der Versicherungsnehmer im ersten Jahr lediglich eine Vorauszahlung bis zur Höhe der Todesfallsumme. Ist keine Todesfallsumme vereinbart, muss man so lange auf sein Geld warten, bis der Grad der Invalidität feststeht. Dabei erhält man natürlich unterschiedliche Summen, die sich am Verlust der Leistungsfähigkeit orientieren. Der Verlust eines Armes oder Beines stellt selbstverständlich eine andere Beeinträchtigung dar als der einer Zehe oder des Daumens. Dabei sollte man beachten, dass einige Gesellschaften ihren Versicherungsnehmer mit 65 Jahren zwingen, die evtl. Auszahlung in Form einer monatlichen Rente zu akzeptieren.

Beitragshöhe, Tarife und Nachlässe

Für die Berechnung des Beitragssatzes unterscheidet die Versicherung zwischen verschiedenen Gefahrengruppen, wobei Frauen meist einer niedrigeren Gruppe zugeordnet werden. Das gilt auch für Berufstätige mit Bürojobs, im Gegensatz zu Handwerkern und Kraftfahrern.
Bei den Versicherungstarifen wird unterschieden zwischen linearen Tarifen, Mehrleistungs- sowie Progressionstarifen. Ausgehend von einer Versicherungssumme von 100.000 € erhält man bei einer Invalidität von 20 % in jedem Fall 20.000 €. Liegt die Invalidität höher, sichern Progressions- oder Mehrleistungstarif erheblich besser ab und mindern so das existenzielle Risiko. Bei einer 75-prozentigen Invalidität erhält der Versicherte nämlich nicht nur 75.000 €, sondern zwischen 225.000 bis 325.000 €, da die Leistung überproportional steigt.

Hinsichtlich der Beitragshöhe stehen verschiedene Möglichkeiten offen, die Belastung zu senken. Viele Versicherer gewähren einen Nachlass von bis zu 20 Prozent schon ab 2 versicherten Personen, für Kinder sogar bis zu 50 Prozent. Wer sich über einen Verein versichert, kann mit einem so genannten Gruppentarif sparen. Nachlässe gibt es auch für bestimmte Berufsgruppen.

Wer seinen Versicherungsbeitrag als Jahresbeitrag leistet, kommt ebenfalls günstiger weg.
Darüber hinaus können Beiträge zur Unfallversicherung als Sonderausgaben bei den Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was sich besonders für Selbständige und Beamte lohnt.

Versicherungsbedingungen, Leistungsausschluss

Vor Abschluss einer Versicherung sollte man die Vertragsbedingungen sorgfältig vergleichen. Besonders wichtig sind die Meldefristen, d.h., die Zeit zwischen Eintritt und Meldung eines Versicherungsfalls bzw. einer Invalidität. Für die Invalidität erhält der Versicherte nur dann Geld, wenn sie binnen eines Jahres nach dem Unfall eintritt und von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten schriftlich festgestellt wird.

Es gibt Fälle, in denen der Versicherer trotz eines tatsächlich erlittenen Unfalls von der Leistungspflicht befreit ist. Dazu zählen Unfälle, die sich durch das Eintreten einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung ereignet haben. Bei Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss ist dies noch nachzuvollziehen, jedoch gilt die Regelung auch bei Schlaganfall, Ohnmacht oder epileptischem Anfall. Außerdem ist es wichtig, beim Antrag Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da nicht erwähnte Vorerkrankungen zu einem Vertragsrücktritt durch den Versicherer führen können bzw. ihn von seiner Leistungspflicht befreien.

Kündigung bzw. Ende des Versicherungsschutzes

Eine Unfallversicherung endet zum vereinbarten Zeitpunkt, doch der Versicherte kann auch mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Im Leistungsfall ist die Versicherung von beiden Vertragspartnern innerhalb eines Monats nach der Leistung kündbar.
Ab dem 75. Lebensjahr besteht entweder kein Versicherungsschutz mehr, weil der Vertrag zu diesem Zeitpunkt endet, oder er ist nur noch zu schlechteren Bedingungen möglich.

Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

Häufig erhält man Angebote für eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bzw. Prämienrückgewähr. Dabei handelt es sich um eine Variante, die Risikoschutz mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert. Die "garantierte" Rückzahlung reduziert sich dann um die Versicherungssteuer sowie um die Kosten des Versicherers. Auch wird der Wert der eingezahlten Beträge durch die Inflation gesenkt. Ob etwaige Überschussbeteiligungen tatsächlich ausgezahlt werden, hängt zudem von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Außerdem kann mit einer Rückgewähr nur gerechnet werden, wenn der Vertrag entsprechend lange läuft, da bei einer Kündigung die Rückkaufswerte lange unter den eingezahlten Beträgen liegen.

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