Risikolebensversicherung - Gründe und Vergleich
Wer sich für eine Risikolebensversicherung entscheidet, hat dafür verschiedene Gründe. Sie bietet einen hohen Todesfallschutz bei vergleichsweise niedriger finanzieller Belastung. Deshalb wird sie häufig von jungen Familien zur Sicherung einer Hypothek und natürlich als Grundabsicherung des Lebens abgeschlossen.

Die finanzielle Sicherung der Hinterbliebenen steht im Vordergrund. Kommt es zum Tode des Hauptverdieners, auf den zweckmäßigerweise die Versicherung abgeschlossen wurde, lassen sich so zumindest die finanziellen Folgen mildern. Eine Risikolebensversicherung sollte entsprechend einem evtl. tatsächlichen Bedarf abgeschlossen werden, wobei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus anderen Policen einkalkuliert werden. Eine durchschnittliche Witwenrente in Deutschland beträgt rund 560 Euro, die für den Witwer ca. 225 Euro im Monat. Da Männer jedoch meist ihre eigene, eben höhere Rente haben, sind sie finanziell besser abgesichert als Frauen. Handelte es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, können aus der gesetzlichen Rentenkasse keine Leistungen beansprucht werden.
Versicherungssumme
Beim Abschluss der Versicherung wird die Höhe der Versicherungssumme bestimmt, woraus sich der Beitrag errechnet. Diese Summe wird allerdings nur im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt, im Erlebensfall behält der Versicherer die eingezahlten Beiträge. Diese Form des Versicherungsschutzes macht die Risikolebensversicherung so günstig im Vergleich zur Kapitallebensversicherung. Es empfiehlt sich trotzdem, vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich vorzunehmen. Zwar unterscheiden sich die Leistungen kaum, dafür jedoch die Beiträge erheblich.
Für die Festlegung der Versicherungssumme sollte man davon ausgehen, dass jüngere Hinterbliebene rund 100.000 Euro benötigen, um monatlich über ungefähr 500 Euro zusätzlich verfügen zu können. Hat der Versicherungsnehmer kleine Kinder, besagt eine Faustregel, dass der fünffache Betrag seines Jahresbruttoeinkommens versichert werden sollte, bei Kinderlosen die dreifache Summe. Ehepaare bzw. Eltern können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, wobei die Versicherungssumme im Fall des Todes eines der beiden Versicherten einmalig ausgezahlt wird. Diese Variante ist günstiger als zwei separate Verträge.
Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung
Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens gewählt, empfiehlt sich die Variante mit fallender Versicherungssumme, denn bei kontinuierlicher Tilgung verringert sich auch die Höhe des noch abzuzahlenden Darlehens. Sie wird oft in Kombination mit Kredit- oder Darlehensverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Diese ist im Normalfall günstiger als eine ‚normale' Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme, da mit zunehmender Laufzeit die Restschuld durch die vorgenommenen Tilgungen sinkt.
Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung?
Prinzipiell kann der Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung zwischen 2 Vertragsvarianten wählen, nämlich der mit Todesfallbonus oder der mit Beitragsverrechnung. Entscheidet man sich für die Beitragsverrechnung, bleibt die Versicherungssumme gleich, jedoch können die Beiträge sich entsprechend der Überschüsse des Versicherungsunternehmens verändern. Hingegen bleiben die Beiträge bei der Todesfallbonus-Variante gleich, doch dann steigt oder sinkt die Versicherungssumme, wiederum je nachdem, wie sich die Überschusssituation der Gesellschaft gestaltet. Die Laufzeit bestimmt sich aus dem eigenen Alter sowie dem evtl. Kinder, die im Versicherungsfall versorgt werden müssen.
Beitragshöhe, Risikofaktoren
Für die Beitragsberechnung sind verschiedene Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie Versicherungssumme und Laufzeit ausschlaggebend. Personen mit höherem Todesfallrisiko müssen höhere Beiträge zahlen. Deshalb liegen die Prämien für Frauen günstiger als die für Männer, aber mehr zahlen müssen auch Raucher, ältere Personen, Menschen mit risikoreichem Beruf, gefährlichen Hobbys bzw. Sportarten und chronisch Kranke (sofern es überhaupt zum Versicherungsabschluss kommt). Es ist sehr wichtig, Fragen zum Gesundheitszustand und etwaigen Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da ansonsten im Versicherungsfall die Leistung verweigert werden kann. Bei höheren Versicherungssummen ist meist eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben.
Mit besonders attraktiven Beitragsnachlässen können Nichtraucher rechnen, sofern sie seit mindestes 1 Jahr nicht mehr rauchen. Wird allerdings Nichtrauchen vorgetäuscht, erhalten die Hinterbliebenen im Versicherungsfall lediglich die Summe, zu der sich der Verstorbene als Raucher mit den geleisteten Beiträgen hätte absichern können. Einige Gesellschaften verweigern in einem solchen Fall die Versicherungsleistungen gänzlich. Wer erst nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen beginnt oder Gelegenheitsraucher ist, muss dies ebenfalls mitteilen. Die Versicherung kann sogar eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die Nikotinfreiheit bescheinigt (wird anhand eines Urintests festgestellt).
Kombination Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Es ist nicht uninteressant, eine Risikolebensversicherung mit einem finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu kombinieren im Gegensatz zur Koppelung mit einer Kapitallebensversicherung. Eine Risikopolice wird seltener gekündigt als eine Kapitallebensversicherung, die erheblich teurer ist - somit behält man auch den Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Dies erweist sich besonders dann als vorteilhaft, wenn eine verschlechterte Gesundheit den erneuten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder sogar ganz verhindern würde. Meist ist eine solche Kombination beider Versicherungen preisgünstiger als eine reine Berufsunfähigkeitspolice.
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