Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz

Wer sein vermeintliches Recht auf dem Gerichtswege durchsetzen möchte, geht ohne Rechtsschutz ein verhältnismäßig großes Risiko ein, da sich der Ausgang eines Prozesses eigentlich nicht vorhersagen lässt. Die Kosten sind ziemlich hoch, weil im Falle einer Niederlage vor Gericht erhebliche Anwaltsgebühren - und zwar die eigenen und die des Gegners - sowie Gerichtskosten übernommen werden müssen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass so mancher eher auf sein Recht verzichtet, als das Risiko einzugehen, bei einem über 2 Instanzen gehenden Prozess schon Kosten von Euro 5.000,-- nur für den Verlust des Rechtsstreits tragen zu müssen. Wesentlich höher liegen die Beträge, wenn die Verhandlung den Schadenersatz bei schweren Personenschäden zum Inhalt hat.

Rechtsschutzvarianten

Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz

Wer nicht aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten möchte, ist gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Damit kann man im Falle eines Rechtsstreits sein Recht ohne finanzielle Risiken verfolgen.
Es gibt Rechtsschutzversicherungen für unterschiedlichste Lebensbereiche wie Privat- und Berufsrecht sowie Miet- und Verkehrsrecht, die sich separat oder auch in Kombination miteinander abschließen lassen. Komplettpakete ermöglichen meist wesentlich günstigere Beiträge als der Abschluss einzelner Komponenten. Allerdings können Selbständige nur einzelne Rechtsschutzbereiche absichern.
Dem Verkehrsrechtsschutz (Kosten treten unerwartet durch einen Unfall und meist in besonderer Höhe auf) sowie dem Arbeitnehmerrechtsschutz (für die 1. Instanz sind die Kosten von jeder Partei selbst zu tragen) kommen besondere Bedeutung zu. In der Gewerkschaft organisierte Arbeitsnehmer sind dort gegen Streitigkeiten versichert. Es lassen sich zwar grundsätzlich fast alle Lebensbereiche absichern, jedoch klammern die meisten Versicherer Streitigkeiten im Familien-/Erbrecht oder Baustreitigkeiten aus und bieten bestenfalls die Kostenübernahme für eine erste Rechtsberatung.

Rechtsschutzversicherung - Beitragsumfang und Einsparmöglichkeiten

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss überlegt werden, welche Bereiche unbedingt abgesichert werden sollen. Die Beitragshöhe sollte dabei immer in Verbindung mit dem Leistungsumfang gesehen werden, der sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden kann. Als Single, Senior/in oder Alleinerziehende/r hat man teilweise die Möglichkeit, günstige Sondertarife bei allerdings eingeschränkten Leistungen abzuschließen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Schadenfreiheitsrabatte an - hat man über einen längeren Zeitraum keine Leistungen beansprucht, sinkt der Selbstbehalt.

Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung kann außerdem gesenkt werden, wenn man den Jahresbeitrag in einer Summe entrichtet. Damit lassen sich bis zu 5 % einsparen.

Für langfristig ausgerichtete Verträge räumen einige Versicherer ihren Kunden weitere Nachlässe von 5 bis zu 10 Prozent ein. Neuverträge können zu höheren Beitragssätzen abgeschlossen werden, hingegen lassen sich die Beiträge für Altverträge nur dann erhöhen, wenn ein unabhängiger Treuhänder für das Vorjahr höhere Kosten ermittelt hat. Anderenfalls müssen die Beiträge sogar gesenkt werden.

Versicherungsumfang

Der Rechtsschutz gilt nicht nur für den Versicherten selbst, sondern erstreckt sich auch auf seine Familie. Ehepartner sowie nach dem Lebenspartnergesetz eingetragene gleichgeschlechtliche Partner sind ebenso mitversichert wie nichteheliche Partner, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Kinder, die übrigens häufig ohne Altersbegrenzung mitversichert sind, erhalten so lange Versicherungsschutz, bis sie dauerhaft berufstätig sind oder heiraten.

Ist ein Risiko bereits bei Vertragsabschluss bekannt oder vorherzusehen, fällt dieses aus dem Leistungsumfang heraus. Eine überwiegend dreimonatige, teilweise sogar halbjährige Wartezeit kommt beim Arbeits-, Miet-, Steuer-, Sozial-, Vertrags- sowie Verwaltungsrechtsschutz zur Anrechnung. Wer jedoch lediglich die Versicherung wechselt, braucht dies nicht zu beachten.

Kündigung

Oft versuchen Versicherungsgesellschaften, häufig klagenden Altkunden zu kündigen. Bei zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres wird vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Wer eine solche Kündigung befürchten muss, sollte ihr nach Möglichkeit zuvorkommen und selbst kündigen. Anderenfalls ist es kaum möglich, einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abzuschließen, da diese beim Antrag erfragt, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
Steigt die Versicherungsprämie, kann der Vertrag binnen eines Monats gekündigt werden. Ansonsten gilt für Jahres- und Fünfjahresverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist.

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