Private Haftpflichtversicherung
In der deutschen Rechtssprechung gilt grundsätzlich, dass der Verursacher von Personen- oder Sachschäden in voller Höhe für finanziellen Ausgleich sorgen muss.

Je nach Schadenshöhe kann dies zum finanziellen Ruin des Verantwortlichen führen. Von daher ist es dringend ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen und deren Versicherungssumme auf mindestens 2,5 Mio. Euro festzusetzen, besser noch mit unbegrenzter Deckungssumme. Sie gilt ausschließlich für den privaten Bereich und sichert den Inhaber ab, sofern er Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht. Darüber hinaus prüft der Versicherer die Rechtmäßigkeit der Forderungen, so dass unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden. Im Falle eines daraus resultierenden Rechtsstreits führt er den Prozess und übernimmt auch die Kosten. Sehr vorteilhaft ist der Umstand, dass außer dem Versicherungsnehmer Familienangehörige automatisch mitversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht auch für volljährige Kinder, so lange sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Selbst unverheiratete Lebenspartner sind mitversichert, wenn dies dem Versicherer angezeigt und von ihm bestätigt wird.
Trotz dieser relativ großen Sicherheit, die man durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung erhält, sind die Kosten dafür recht gering mit einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von etwa 65 Euro. Die Preisspanne liegt, je nach Leistungsumfang, zwischen 45 bis 100 Euro jährlich. Für Singles und ältere Personen besteht sogar die Möglichkeit, zu einem besonders niedrigen Beitragssatz versichert zu werden. Weitere Einsparmöglichkeiten hat man als Versicherter, wenn man auf einen Außendienst verzichtet und bei einem Direktanbieter abschließt. Auch kann man, gerade bei diesem relativ niedrigen Jahresbeitrag, den Ratenzahlungszuschlag von 3 bis zu 10 % durch die Zahlung der kompletten Jahresprämie vermeiden.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die im privaten Umfeld des Versicherten verursachten Schäden. Zum privaten Umfeld zählen die Bereiche Sport und Freizeit, aber auch Nachbarschaft oder Familie. Für Schäden, die während der Berufsausübung verursacht oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso tritt die Versicherung nicht ein, wenn man sich selbst schädigt oder Familienangehörige, mit denen man in einem Haushalt lebt. Handelt es sich um bewegliche Gegenstände, die gemietet, gepachtet oder geliehen wurden, ist ein Schadensersatz ebenfalls ausgeschlossen. Wird eine Haftungsübernahme für Haustiere gewünscht, muss eine besondere Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Jeder Schaden muss der Versicherung binnen einer Woche gemeldet werden. Von einem umgehenden Schadensersatz sollte man Abstand nehmen, denn er kann die Versicherungsleistung hinfällig machen.
Abweichend von der vereinbarten Kündigungsfrist hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und einen günstigeren Anbieter zu suchen.
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