Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Wahrscheinlichkeit, seinen Beruf wegen Krankheit nicht mehr ausüben zu können, hält man in jüngeren Jahren für relativ unwahrscheinlich. Desto verblüffter ist man, wenn man erfährt, dass fast 25 % aller Renten nicht als Altersrenten, sondern aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Trotzdem haben nur 10 % aller Haushalte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Vielen nach dem 01.01.1961 Geborenen ist kaum bekannt, dass sie im Falle der - teilweisen - Berufsunfähigkeit lediglich eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen können, welche grundsätzlich nur befristet genehmigt wird. Ihre Höhe richtet sich nach der Stundenzahl, die der Antragsteller ggf. noch pro Tag arbeiten kann. Dabei ist es unerheblich, welche bisherige Tätigkeit ausgeübt wurde. Kann man halbtags noch arbeiten, gibt es auch nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. So kann es einem Architekten passieren, dass er zwar nicht mehr Bauleitungen übernehmen kann, dafür aber halbe Tage als Pförtner eingesetzt werden kann. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit reichen zusammen mit der halben Erwerbsminderungsrente natürlich nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.
Wer private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen hat, kann sich in einem solchen Fall glücklich schätzen, denn er erhält eine monatliche Rente, falls er aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Diese private Berufsunfähigkeitsrente erhält man zusätzlich zur Sozialrente und etwaigen anderen Versorgungsbezügen. Die meisten Versicherungen zahlen ab einer Teilinvalidität von 50 %. Kann der Beruf auch auf lange Sicht nicht mehr ausgeübt werden und findet sich trotz entsprechender Umschulung kein adäquater Arbeitsplatz (dabei gelten allerdings Einkommenseinbußen von bis zu 30 % als zumutbar), wird man als berufsunfähig anerkannt.
Eine eigenständige Versicherungspolice bei Berufsunfähigkeit wird von etwa 25 Versicherungsunternehmen angeboten. Doch nicht nur die Beiträge sind extrem unterschiedlich, sondern auch die im Bedarfsfall zu erwartenden Leistungen. Recht interessant ist der Umstand, dass eine Risiko-Lebensversicherung in Kombination mit Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit weniger kostet als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wählt man diese Variante, erhält man neben der gewünschten Absicherung bei Berufsunfähigkeit quasi gratis noch eine Risiko-Lebensversicherung.
Weniger empfehlenswert ist eine Kapital-Lebensversicherung mit Zusatz für Berufsunfähigkeit. Der Versicherte ist dabei meist an einen langfristig ausgerichteten Sparvertrag gebunden und kann ihn auch nicht kündigen, wenn er seit Abschluss erkrankte und den auch künftig erforderlichen Berufsunfähigkeitsschutz anderweitig nicht mehr erhalten kann. Nach Erkrankungen ist ein Umwandeln in eine Risiko-Lebensversicherung mit Zusatz bei Berufsunfähigkeit ebenfalls nicht möglich.
Doch nicht nur die gewählte Versicherungsvariante ist im Versicherungsfall entscheidend, sondern auch die meist ohne große Sorgfalt gelesenen und doch unterschriebenen allgemeinen Versicherungsbedingungen. Danach kann es passieren, dass man entsprechend den Vorgaben des Versicherers keineswegs als berufsunfähig einzustufen ist oder aufgrund unvollständiger Angaben im Antrag das Anrecht auf Leistung verloren hat.
Es ist daher von großer Bedeutung, die bei Antragstellung gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dazu zählen besonders auch Fragen nach dem Gesundheitszustand. Falsche und unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt. Allerdings verjähren falsche Angaben je nach Gesellschaft nach 3, 5 oder 10 Jahren.
Nicht für jede Versicherungsgesellschaft ist die Tatsache, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit. Einige Verträge beinhalten ein so genanntes Verweisungsrecht, dem gemäß der Versicherte eine andere zumutbare Beschäftigung ausüben kann, falls dadurch weder seine soziale Stellung noch sein Einkommen stark beeinträchtigt werden. Das Risiko, keinen Arbeitsplatz gemäß dem Verweisungsberuf zu erhalten, hat der Versicherte.
Für einige Versicherungen beginnt die Leistungspflicht nicht mit der Berufs-, sondern erst bei vorliegender Erwerbsunfähigkeit, d.h., wenn der Versicherte keinerlei Berufstätigkeit mehr ausüben kann. Es ist auch möglich, dass eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird, die eine dauerhafte Berufsunfähigkeit attestiert - doch dies ist nicht immer möglich. Hier sollte man darauf achten, dass ein bestimmter Zeitpunkt für den Beginn der Zahlungen vereinbart wird.
Hingegen sollte die Arztanordnungsklausel im Vertrag fehlen, denn damit kann der Versicherer verlangen, zumutbare Behandlungsmethoden durchführen zu lassen.
Ein wichtiger Punkt ist die Meldefrist, denn wer mehr als 3 Monaten dafür benötigt, erhält erst ab Eingang der Meldung bei der Versicherung Rente. Das klingt zunächst nach viel Zeit, doch viele Versicherte erhalten zunächst Krankengeld und nehmen von daher eine Arbeits- und keine Berufsunfähigkeit an. Häufig wird auch zunächst die gesetzliche Versicherung benachrichtigt, und der/die Versicherte wartet deren Entscheidung ab, so dass durchaus eine Meldung auch nach 1 oder 2 Jahren erfolgen kann.
Zwischen Meldung der Berufsunfähigkeit und der Bestätigung der Leistungspflicht kann einige Zeit liegen. Eine gute Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Beiträge für die einkommenslose Zeit zinslos stundet.
Können bei einem Kombinationsvertrag von Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung die Beiträge vorübergehend nicht gezahlt werden, so lässt sich der Betrag beitragsfrei stellen. Manche Versicherungen machen jedoch zur Bedingung, dass dadurch der Berufsunfähigkeitsschutz endet. Dies bedeutet, dass der Versicherte später eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu ggf. anderen Bedingungen und nach erneuter Gesundheitsprüfung abschließen muss. Auch hier zeichnen sich gute Versicherer aus, denn sie stellen den Vertrag beitragsfrei und er kann ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den alten Konditionen weitergeführt werden.
Ebenfalls sollte man dem Passus hinsichtlich Karenzzeiten besondere Beachtung schenken. Man erhält Aufschluss darüber, ob Leistungen schon mit Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt werden oder erst nach einer vereinbarten Karenzzeit. Auch wird festgelegt, ob während der Karenzzeit Beiträge zu zahlen sind. Nicht jeder Vertrag beinhaltet Karenzzeiten - sind sie jedoch Vertragsbestandteil, liegt der Beitrag meist niedriger. Nur wer einige Zeit ohne Einkommen leben kann, sollte sie vereinbaren.
Die höchste Bedeutung hat jedoch die Rentenstaffelung, denn darin ist geregelt, ab welcher Einschränkung der Versicherte Rente erhält. Im Normalfall wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent Rente gezahlt, doch es ist auch eine Rentenstaffelung möglich. Als Minimallösung reicht lt. Faustregel eine Rente in Höhe von einem Drittel des aktuellen Monatseinkommens für Sozialversicherte aus. Es empfiehlt sich jedoch, auch die spätere Altersrente dabei zu berücksichtigen. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte hoch genug sein, um auch noch Rücklagen für das Alter bilden zu können.
Es ist möglich, die Rentenzahlung bei gleichen Beiträgen unterschiedlich zu vereinbaren. Beispielsweise bei Vorliegen von
- 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine volle Rente
- 25- bis 75-prozentiger Invalidität eine gestaffelte Rente und volle Rente ab 75-prozentiger Berufsunfähigkeit
- einem Drittel Invalidität ein Drittel Rente, die volle Rente ab zwei Dritteln Berufsunfähigkeit
Eine dynamische Berufsunfähigkeitsrente ist wenig sinnvoll, denn die höchste Absicherung ist in jüngeren Jahren erforderlich, weil Renten- und Versorgungsansprüche dann noch gering sind.
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