Bauherren-Haftpflichtversicherung
Wer den Umbau oder eben auch die Erstellung eines Hauses plant, benötigt eine so genannte Bauherren-Haftpflichtversicherung. Handelt es sich jedoch um eine kleinere Maßnahme in Höhe von bis zu 30.000 Euro, reicht normalerweise die private Haftpflichtversicherung aus. Ansonsten ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich, auch wenn die Durchführung der verschiedenen Arbeiten von entsprechend ausgebildeten und sachkundigen Fachleuten übernommen wird wie beispielsweise Bauhandwerkern und ein Architekt oder Bauunternehmer beauftragt wurde. Man ist damit nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, weshalb der Bauherr haftbar gemacht werden kann, wenn Bau oder Baugrundstück in ursächlichem Zusammenhang mit verursachten Schäden stehen. Allerdings kommt dies erst dann zum Tragen, wenn kein anderer verantwortlich gemacht werden kann. Zu den Versäumnissen des Bauherrn zählen die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder die der Überwachungspflicht ebenso wie ein Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten. Stürzt beispielsweise eine Person in eine nicht abgesicherte Baugrube, ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und kann belangt werden.
Grundsätzlich hat sich jeder Bauherr in regelmäßigen (kürzeren) Abständen persönlich auf der Baustelle einzufinden, um sich an Ort und Stelle über deren Zustand zu informieren. Ansonsten kommt er seiner Überwachungspflicht nicht nach und er kann ggf. bei einem Schadensereignis haftbar gemacht werden.
Entstehen beispielsweise Schäden infolge einer besonderen Umbaumaßnahme am Haus, die nicht durch einen Fachbetrieb, sondern durch eine für diese Aufgabe nicht ausreichend qualifizierte Person oder Firma durchgeführt wurde, kann der Bauherr für etwaige Schäden haftbar gemacht werden, die durch dieses Auswahlverschulden aufgetreten sind.
Allerdings kann nicht nur der Bauherr zur Schadenserstattung verpflichtet sein, sondern auch die in seinem Auftrag tätigen sachkundigen Personen können herangezogen werden. Wissenswert ist, dass bei mehreren Verantwortlichen jeder von ihnen gesamtschuldnerisch haftet, also für den gesamten Schaden in vollständigem Umfang.
Dieser Umstand ist ein besonders starkes Argument für eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, welche dem Bauherrn auch einen bedingten Rechtsschutz bietet. Rechtsschutz besteht nämlich insofern, dass unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden, wobei der Versicherer die Kosten für die evtl. Beauftragung von Anwälten und Sachverständigen sowie etwaige Prozesskosten übernimmt.
Weitere Artikel in der Rubrik Risikovorsorge
- Entscheidung gegen die Familienversicherung
- Wie schützt die Kapitallebensversicherung?
- Dread Disease Versicherung
- Restschuldversicherung
- Ausbildungsversicherung
- Risikolebensversicherung - Gründe und Vergleich
- Unfallversicherung - Leistungen und Übersicht
- Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Haftpflichtversicherung