Private Krankenversicherung und Versicherungspflicht

Seit dem 01. April 2007 besteht die Krankenversicherungspflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe rechnen und die eigentlich seit diesem Termin anfallenden Beiträge nachzahlen. Gegebenenfalls können sogar Säumniszuschläge erhoben werden.
Diese vielleicht auf den ersten Blick hart erscheinende Regelung wurde notwendig, da ungefähr 200.000 Menschen bislang ohne entsprechenden Versicherungsschutz waren. Dazu zählten besonders Arbeitslose, welche kein Arbeitslosengeld II beziehen sowie erwerbslose Ehepartner, die nach einer Scheidung keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Versicherungspflicht und Aufnahme in die PKV

Ein Rückkehrrecht in die Private Krankenversicherung existiert seit dem 01.07.2007. Hiervon können besonders Selbständige profitieren, die nie versichert waren. Diejenigen Nichtversicherten, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, dürfen mit erleichterten Aufnahmebedingungen rechnen. So ist es beispielsweise so, dass denjenigen Personen, die sich bis zum Jahresende im Standardtarif versichern, die Kosten für aktuelle Behandlungen nach einer Wartezeit von drei/acht Monaten erstattet werden. Die zuvor genannte Wartezeit muss gefordert werden, um eine Absicherung einzig für den Bedarfsfall auszuschließen, da manche Nichtversicherte bestimmt versuchen würden, eine solche Lücke auszunutzen. Viele Private Versicherungsgesellschaften sind sogar willens, in punkto Pflegepflichtversicherung den bislang Nichtversicherten Sonderkonditionen zu gewähren, welche darin bestehen, keine Risikozuschläge zu erheben sowie die Beitragsprämie auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung zu begrenzen. Möchte man diese Vorteile in Anspruch nehmen, ist jedoch der Versicherungsabschluss mit der entsprechenden privaten Versicherungsgesellschaft bis zum 31.12.2007 Voraussetzung. Nach diesem Termin kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung, nach der risikogerechte Beiträge zu erheben sind.

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Wer nicht in die gesetzliche Krankversicherung aufgenommen werden konnte, hat die Möglichkeit, eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Hierfür kommt der so genannte Standardtarif zur Anwendung, welcher ab 2009 als Basistarif weitergeführt werden wird. Er wird neben die bereits bestehenden Tarife treten. Der Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Für den Abschluss ist weder eine Risikoprüfung erforderlich noch werden Risikozuschläge erhoben. Damit ist die gesundheitliche Versorgung zu sogar erheblich verbesserten Konditionen gesichert. Die Kosten für diesen Tarif betragen nicht mehr als die aktuell teuerste gesetzliche Krankenversicherung mit circa 500 Euro. Sollte man allerdings durch Zahlung der Versicherungsbeiträge hilfsbedürftig werden, sind die Krankenversicherer gehalten, dem Kunden die gleichen Leistungen für die Hälfte der Prämie zu gewähren.

Wer ab 2009 die Private Krankenversicherung wechseln möchte, kann in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln und dabei sogar einen Teil seiner Altersrückstellungen behalten bzw. mitnehmen.

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