PKV - Beitrittsbedingungen und Bemessungsgrenzen
Häufig werden die Begriffe Versicherungs-Pflichtgrenze und Beitrags-Bemessungsgrenze verwechselt. Seit 2003 ist jedoch eine unterschiedliche Aussage damit verbunden.
Für den Wechsel in eine Private Krankenkasse ist wichtig, dass man nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich allerdings die Verdienstgrenzen. Ggf. bietet eine Zusatzversicherung die Möglichkeit, sich unabhängig vom Einkommen privat abzusichern.

Beitrags-Bemessungsgrenze
Liegt das monatliche Bruttoeinkommen unter Euro 3.562,50 bzw. Euro 42.750 jährlich, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anteilig errechnet und abgeführt. Verdient man mehr als die zuvor angegebenen Beträge, stellen diese eine Kappungsgrenze dar, da sie die Obergrenze für die Berechnung der Beiträge sind.
Versicherungspflichtgrenze
Sie ist auch unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis Euro 4.012,50 im Monat bzw. Euro 48.150,00 im Jahr muss lt. Gesetzgeber Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein und bleiben. Nur höher Verdienende haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ansonsten können sie als freiwillige Mitglieder in der GKV bleiben und haben das Recht, der Krankenkasse jeweils zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen. Für ältere Arbeitnehmer oder Alleinverdiener mit Kindern stellt die GKV jedoch meist die günstigere Lösung dar.
Ein Bestandteil der Gesundheitsreform lautet, dass Arbeitnehmer künftig erst dann in eine Private Krankenversicherung wechseln dürfen, deren Einkommen mindestens drei Jahre lang über der Pflichtgrenze gelegen hat.
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Ausnahme
Doch für die zuvor genannten Pflicht- und Bemessungsgrenzen wurde für diejenigen Arbeitnehmer eine Ausnahme geschaffen, die am 31.12.2002 bereits Mitglied einer Privaten Krankenversicherung waren, nun aber durch die gestiegene Versicherungspflichtgrenze diese nicht mehr erreichen. Für sie besteht die Möglichkeit, sofern ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als Euro 42.750,00 beträgt, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen.
Zugangsvoraussetzungen zur PKV - Befreiung von der Versicherungspflicht
Eine private Vollversicherung kann abschließen, wer nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt bzw. von der Versicherungspflicht befreit wurde. Von der Versicherungspflicht sind außerdem Beamte und Personen ausgenommen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Selbständige mit Ausnahme von Landwirten, Künstlern und Publizisten (mit Einschränkungen) sind ebenfalls befreit. Gleiches gilt für Studenten, die Arbeitsentgelt erhalten sowie geringfügig Beschäftige mit einem Einkommen unter 400 Euro im Monat.
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