Private Krankenversicherung für Beamte

Die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen merken es schon seit Jahren, dass der Leistungsumfang ständig geringer wird und die Zuzahlungen fortwährend steigen. Doch auch Beamte stehen den Veränderungen in der Krankenvorsorge skeptisch gegenüber, denn sie sind von den Folgen der Gesundheitsreform ebenfalls betroffen.

Private Krankenversicherung für Beamte

Beihilfeberechtigte wie Beamte, Soldaten oder Versorgungsempfänger erhalten allerdings nur solange Beihilfe, wie sie auch Bezüge erhalten. Angehörige wie Ehegatten und Kinder werden berücksichtigt in Abhängigkeit von der Höhe ihres evtl. Einkommens, wobei eine Grenze von 18.000 Euro gilt. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres endet die Möglichkeit der Berücksichtigung von Kindern und somit auch der Beihilfeanspruch.

In Abhängigkeit vom Bundesland werden über die Beihilfe für Beamte zwischen 50 bis 80 Prozent der entstehenden Krankheitskosten erstattet, doch beispielsweise als Mitglied einer Beamtenkrankenkasse muss man sich mit den relativ niedrigen Standardleistungen begnügen, sofern es nicht möglich ist, aus eigenem Portemonnaie beizusteuern. Da Beamte nicht der Versicherungspflicht in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) unterliegen, können sie sich jedoch privat absichern - und das durchaus günstig. Über die Beamtenbeihilfe - eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge - werden ihnen die jeweils anfallenden Krankheitskosten teilweise erstattet, sofern diese von der Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Die Beihilfe übernimmt dabei den Anteil an den Krankheitskosten, zu deren Übernahme der Dienstherr dem Beamten und seiner Familie gemäß Beamtenrecht sozial verpflichtet ist. Deshalb erhält ein Beamter keinen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

Die private Krankenversicherung für Beamte stellt deshalb für diese Berufsgruppe eine hervorragende Gelegenheit dar, die breit gefächerte Leistungspalette für Privatpatienten in Anspruch nehmen zu können und dabei den Überblick über die Kosten zu wahren. Beamte können unabhängig von der Einkommenshöhe eine Private Krankenversicherung abschließen, für die sich die Beiträge anhand von Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus bestimmen. Der Beamte kann den Versicherungsumfang selbst bestimmen und dabei die Beamtenbeihilfe berücksichtigen lassen.

Könnten Beamte bzw. deren Familienmitglieder wegen bestehender Krankheit nur zu ungünstigen Bedingungen von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln, gilt für sie seit dem 01. Januar 2005 - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits das Dienstverhältnis bestand - ein erleichterter Zugang. Sie können weder aus Risikogründen abgelehnt werden noch müssen sie Leistungsausschlüsse befürchten. Liegen erschwerte Risiken vor, sind die darauf angerechneten Zuschläge - sofern überhaupt erforderlich - auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitragssatzes begrenzt. Wurde das Beamtenverhältnis erst später begründet, kann zu erleichterten Bedingungen eine private Krankenversicherung beihilfekonform abgeschlossen oder in einen beihilfekonformen Standardtarif gewechselt werden.

Hingegen müssen Beamte als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Höchstbeitrag entrichten. Einen Arbeitgeberanteil dazu erhalten sie nicht, dafür jedoch die Beihilfe. Aus dieser Situation resultiert, dass die Private Krankenversicherung für Beamte meist die bessere Alternative ist, wenn ein umfassender Krankenversicherungsschutz gewünscht wird.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich zur Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse über eine Private Krankenkosten-Voll-Versicherung günstig abzusichern, um einen umfassenden privaten Versicherungsschutz zu genießen.

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