Leistungsumfang und Beitragshöhe bei der PKV

Als Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung hat man im Krankheitsfall grundsätzlich die Chance, nicht nur beste medizinische Versorgung zu erhalten, sondern auch die neuesten Behandlungsmethoden nutzen zu können. Dennoch kann der Leistungsumfang auch bei Privatversicherten unterschiedlich sein, denn der verfügbare Versicherungsschutz hängt vom gewählten Tarif ab.

Leistungsumfang private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV genannt, richtet sich in der PKV der Beitrag nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Mit zunehmendem Eintrittsalter steigt auch die Beitragshöhe. Demzufolge kann ein umfassender Versicherungsschutz sich als verhältnismäßig teuer erweisen.

Vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich, genaue Überlegungen zu machen, welche Leistungen Bestandteil der künftigen Versicherung sein sollen. Dem Informationswilligen bietet sich eine wahre Flut entsprechenden Materials an. Grundsätzlich sollten folgende Punkte im gewählten Tarif enthalten sein, wobei keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge oder solche der GKV gegeben sein sollten:

  • freie Arztwahl niedergelassener Ärzte sowie Ausgleich von Arzt- und Zahnarztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Erstattung von Zahnbehandlung zu 90 %, von Zahnersatz und Inlays mindestens zu 65 %
  • Erstattung von mind. 300 Euro für Sehhilfen
  • bei Krankenhausaufenthalt Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlung durch den Chefarzt
  • alle Vorsorgeuntersuchungen wie auch bei der GKV
  • ein tgl. Krankentagegeld von 60 bis 80 Euro
  • für die Dauer einer Ferienreise Auslandsschutz

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Je nach persönlicher - realistischer - Risikoeinschätzung lassen sich zudem noch Zusatzvereinbarungen treffen für Heilpraktikerbehandlungen, Pflege, Psychotherapie oder auch die komplette Übernahme von Zahnbehandlungs- bzw. Zahnersatzkosten ohne Beschränkung auf einfache Materialien.

Wer verschiedene Risiken abgesichert hat, jedoch über Jahre keine Leistungen angefordert hat, kann je nach Vertragsinhalt anteilig eine Beitragsrückerstattung anfordern. Unter Umständen kann es daher sinnvoll sein, geringfügige Arztrechnungen selbst zu tragen.

Als Arbeitnehmer erhält man vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 % der Beitragsprämie sowohl zu gesetzlichen wie auch zur Privaten Krankenvollversicherung, wobei für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein ebenfalls ein Betrag gezahlt wird. Allerdings darf der Betrag nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen.

Erst als Rentner/in wird häufig bemerkt, dass nicht nur das Einkommen - die Rente - niedriger ist als bisher, sondern es sind nun die vollen Beiträge zur Privaten Krankenversicherung zu zahlen, da man keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber erhält. Je nach finanzieller Lage bleibt dann nur die Wahl, auf Leistungen zu verzichten oder in den Standard- bzw. Basistarif zu wechseln, welcher mit den Leistungen der GKV vergleichbar ist.

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