Private Krankenzusatzversicherung

Längst werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr alle Kosten übernommen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit wichtig sind. Deshalb erwägen immer mehr Pflichtversicherte der GKV (wie die gesetzlichen Krankenkassen kurz genannt werden), durch Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung Versorgungslücken zu schließen und somit zusätzliche Leistungen abzusichern. Dabei sind die Erstattungen allerdings in Höhe und Umfang vom jeweils vereinbarten Tarif abhängig. Für das optimale persönliche Preis- /Leistungsverhältnis ist jedoch ein Vergleich der privaten Krankenzusatzversicherungen unbedingt erforderlich.

Behandlung Krankenzusatzversicherung

Fast jede/r Pflichtversicherte hat inzwischen von seiner Krankenkasse Angebote für eine Zusatzversicherung verhalten. Doch diese Zusatzversicherung schließt man mit einem privaten Anbieter ab und die gesetzlichen Kassen treten lediglich als Vermittler auf, deren Mitglieder hier Sondertarife erhalten. Ob diese aber tatsächlich günstiger sind als die anderer Anbieter, zeigt nur ein Vergleich, denn der Nachlass beträgt meist nur 1 bis 10 Prozentpunkte. Allerdings haben solche vermittelten Verträge oft den Vorteil, dass die ansonsten geltende dreimonatige Wartezeit entfällt. Für Zahnersatz oder Entbindung beträgt sie sogar 8 Monate.

Tarife der privaten Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen der GKV können durch verschiedene Tarife der Privaten Krankenzusatzversicherung ergänzt werden. Der Versicherte kann Zuschüsse für folgende Leistungen vereinbaren:

  • Pflegezusatztarif
    Die Kosten für einen Pflegeplatz sind meist höher als die eigenen finanziellen Mittel. Die Differenz muss ggf. von den direkten Angehörigen geleistet werden. Durch den Pflegezusatztarif kann entweder ein bestimmter Tageshöchstsatz vereinbart oder die Differenz zwischen Pflegekosten und Eigenmitteln abgesichert werden.
  • Zahnersatz
    Die überwiegende Zahl der Ergänzungstarife deckt dieses Risiko mit ab. Er ist deshalb nur bei bestehenden gesundheitlichen Problemen interessant, weil lediglich über den aktuellen Zustand der Zähne Auskunft erteilt werden muss.
  • Kombination Zahn-Zusatztarif
    Um die relative hohe Absicherung für den Bereich Zahngesundheit zu erhalten, muss eine weitere Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
  • Sehhilfen
    Erstattungen bei Brille oder Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker
    Erstattungen für Heilpraktikerleistungen und -arzneien, alternative Heilmethoden
  • Kurkosten
    Für jeden Tag des Kuraufenthalts erhält man einen festgelegten Betrag.
  • Leistungen während eines Aufenthalts im Ausland
    Durch ärztliche Versorgung im Ausland, die aufgrund von Krankheit oder Unfall schnell erforderlich werden kann, kommen meist sehr hohe Zusatzkosten auf gesetzlich Krankenversicherte zu. Besteht mit dem Urlaubsland kein Sozialver- sicherungsabkommen, zahlt die Kasse nichts. Hier können Kostenerstattung für den Krankenrücktransport sowie Kranken- und Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
  • Erstattung des Eigenanteils bei Hilfsmitteln
    Bei Verordnung von Massage, Akupunktur, Verbandmaterial, u. ä.
  • Stationäre Zusatzversicherung
    Hiermit kann man als Kassenpatient/in die Leistungen der GKV erweitern auf freie Krankenhauswahl, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, etc.
  • Zudem lassen sich Krankentagegeld sowie Krankenhaustagegeld abschließen.
  • Ambulante Zusatzversicherung
    Sie tritt ein bei ambulanter Psychotherapie, ambulanter Kur und auch alternativen Heilmethoden.

Generell gilt jedoch, dass man nur das versichern sollte, was man auch tatsächlich benötigt. So genannte Paketlösungen sind nur für wenige Versicherte wirklich interessant.

Wahl der besten Versicherung

Welche Versicherung individuell die Beste ist, hängt vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten ab, wobei jüngere Personen weniger zahlen als Ältere und Frauen mehr als Männer. Doch auch dies ist von einer zur anderen Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Nur detaillierte Angebote geben hier Aufschluss über Kosten und Versicherungsumfang. Wer auf "Nummer sicher" gehen will, kann sich bei Verbraucherverbänden vor Vertragsabschluss informieren. Letztlich sollte der Leistungsumfang als Kriterium herangezogen werden, denn höhere Leistungen können schnell höhere Beiträge ausgleichen.
Die Versicherungen nehmen übrigens nicht jeden Antragsteller.

Wissenswert

Nur eine private Vollversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung macht aus dem Patienten einen Privatpatienten. Hingegen sind bei Versicherungen für Sehhilfe, Zähne oder Naturheilverfahren Einschränkungen vorhanden. Da die Prämien für die Zusatzversicherung im Alter steigen, kann es sogar günstiger sein, statt Versicherungsabschluss mögliche Beiträge in Sparverträgen anzulegen.

Leistungssicherheit

Der Leistungsumfang wird häufig eingeschränkt. Beispielsweise werden für Sehhilfen zwar 100 % der Kosten übernommen, jedoch nur bis maximal 300 € innerhalb von 2 Jahren. Hat man besonders schlechte Augen, muss man dann oft einen Teil der Ausgaben selbst tragen. Gleiches gilt für Naturheilverfahren und Zahnersatzversicherungen.
Es ist auch durchaus möglich, dass die Versicherungsgesellschaft sich auf die Klausel der medizinischen Notwendigkeit beruft und deshalb eine beantragte Kostenübernahme verweigert. Deshalb ist es ratsam, nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme einer Leistung die Leistungszusage des Versicherers einzuholen.

Kündigungsfristen

Hier sind die vertraglichen Bestimmungen ausschlaggebend. Krankenhauszusatzversicherungen, die grundsätzlich als Ein- oder Dreijahresverträge abgeschlossen werden, müssen 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängern sie sich um jeweils ein weiteres Jahr.

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