Krankentagegeldversicherung - Krankentagegeld

Sind Krankheit oder Unfall der Grund für die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, tritt die Krankentagegeldversicherung ein - sie ist somit eine Verdienstausfallversicherung und beugt Einkommensverlusten vor. Für Mitglieder der Privaten Krankenversicherung ist sie notwendig, aber auch als zusätzliche Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte kann sie durchaus sinnvoll sein.

Krankentagegeld - Krankentagegeldversicherung

Wer als Angestellter oder Arbeiter tätig ist, erhält bei Arbeitsunfähigkeit normalerweise für eine Dauer von 6 Wochen vom Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankentagegeld, das sich auf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens belaufen darf. Die üblichen Abgaben wie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden hiervon noch einbehalten, der Restbetrag als Krankentagegeld ausgezahlt. Sollte man über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein, muss man also mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte haben die Möglichkeit, ein Tagegeld bis zu 100 % ihres Nettoeinkommens abzusichern, höchstens jedoch das jeweils angegebene maximale Tagegeld. Mit einer Zusatzversicherung lassen sich außerdem die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

Die erforderliche Grundabsicherung errechnet sich aus Nettoeinkommen zuzüglich Sozialversicherungsabgaben und Krankenversicherungsbeiträge. Pauschal lässt sich sagen, dass etwa ¾ des monatlichen Bruttoeinkommens als Krankentagegeld abgesichert werden sollten. Die in der Sozialversicherung entstehenden Beitragslücken werden vom Leistungsträger mitgeteilt und lassen sich auf freiwilliger Basis entrichten.

Fazit ist, dass alle Personen, die auf laufendes Einkommen in bestimmter Höhe angewiesen sind und nicht über einen längeren Zeitraum auf Teilbeträge verzichten können, sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall absichern sollten.

Das monatliche Einkommen von Selbständigen und Freiberuflern sollte vollständig über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden, damit es bei eintretender Arbeitsunfähigkeit und dem daraus resultierenden Einkommenswegfall nicht zur Gefährdung der Existenz kommt. Für den Krankheitsfall werden Karenzzeiten zwischen 3 und 6 Wochen vereinbart, um Selbständigen die Existenzerhaltung zu garantieren. Dabei gilt, dass kürzere Karenzzeiten höhere Versicherungsbeiträge bedingen - ratsam ist eine Karenzzeit von etwa einem Monat. Außerdem lässt sich die Tagegeldzahlung staffeln, beispielsweise ab der 4ten Woche 50 Euro täglich, ab der 7ten Woche weitere 50 Euro usw., wodurch sich die Beiträge zusätzlich senken lassen.

An dieser Stelle sei auch noch auf neueste Gerichtsurteile hingewiesen, wonach eine Krankentagegeldversicherung nicht zu zahlen braucht, wenn man trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitet, und sei es auch nur zeitweise. Dies kann sogar zur fristlosen Kündigung durch die Versicherung führen, da man offensichtlich unberechtigt Leistungen erschleichen wollte.

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