Gesundheitsreform und die Private Krankenversicherung
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen haben die Regierung dazu veranlasst, die allgemein bekannte Gesundheitsreform in Angriff zu nehmen. Am 02.02.2007 wurde vom Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform zugestimmt. Dadurch wurde eines der wichtigsten Reformziele möglich, und zwar die langfristige Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bundesbürger. Die Tatsache, dass gerade die starken, kapitalgedeckten Privaten Krankenversicherungen für das Gesundheitssystem in Deutschland von enormer Bedeutung sind, wurde jedoch nur am Rande beachtet. Doch gerade die Privaten Krankenkassen beteiligen sich an der Finanzierung des medizinisch-technischen Fortschritts und der Sicherung der Qualität auf diesem Sektor. Ein weiteres und besonders heikles Thema ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung, woraus steigende medizinische Ansprüche resultieren - auch hier ist die Kooperation mit den privaten Versicherern unerlässlich.

Die Gesundheitsreform hat einige Aufgaben in Angriff genommen, die eigentlich überfällig waren. So haben ab 2009 alle diejenigen Personen, die ohne Versicherungsschutz leben - und das sind momentan über 200.000 - das Recht und die Pflicht, sich zu versichern. Sowohl für die gesetzliche wie auch für die private Krankenversicherung gilt, dass man in seine letzte Versicherung zurückkehren kann, wenn der Versicherungsschutz früher verloren wurde. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt die Pflicht zur Versicherung bereits seit dem 01.04.2007.
Wer der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, kann sich seit dem 01.07.2007 ohne weitere Risikoüberprüfung bzw. Risikozuschläge wieder privat versichern, denn die Beiträge dürfen nur alters- oder geschlechtsbedingt unterschiedlich ausfallen. Hierfür wurde der erweiterte Standardtarif geschaffen, dessen Beitragshöhe monatlich bis zu 500 Euro beträgt. Dafür entfallen die teilweise von den Ärzten erhobenen gravierenden Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen.
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Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist zu veränderten Bedingungen möglich. Die Private Krankenversicherung kann nach wie vor als Vollversicherung abgeschlossen werden, jedoch ist der Anteil der kranken Personen höher, die zu akzeptablen Prämien versichert werden müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Einsparungen, zu denen sie gesetzlich gehalten sind, zu einer Art von Grundversicherung und können meist nur eine Standardversorgung gewährleisten. Auch wenn die durch die Gesundheitsreform erschwerten Rahmenbedingungen neue Konzepte erfordern, so ist es dennoch möglich, eine persönlich zugeschnittene und generationengerecht finanzierte Versicherungsstrategie zu erhalten. Dazu gehören Leistungssicherheit, die freie Arzt- und Krankenhauswahl und guter Service. Von verschiedenen Behandlungsmethoden oder medizinischen Neuerungen sind gesetzlich Krankenversicherte ausgeschlossen - auch hier liegt eine der Stärken der Privaten Krankenversicherungen, denn sie gewähren die gewünschte Sicherheit, die bestmögliche Behandlung auch zu erhalten. Deshalb und entgegen den Erwartungen ist die Nachfrage bei den Privaten Krankenversicherungen unerwartet groß. Dazu trägt auch der neu geschaffene Basistarif bei, welcher die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung erleichtert, zumal man ohnehin mit einem höheren Leistungsniveau rechnen darf. Zunächst wird die Versicherung zu einem Standardtarif abgeschlossen. Ab 01.01.2009 gilt dann der neue Basistarif mit Versorgungsgarantie und zu stark verbesserten Konditionen. Er darf nicht abgelehnt werden und beinhaltet keine Risikoprüfung. Zwar ist auch der Basistarif kein Discountpreis, doch dafür erhält man Bestversorgung mit der Sicherheit, auch bei evtl. Zahlungsproblemen der Beiträge nicht mehr den Versicherungsschutz zu verlieren. Er wird parallel zu bereits bestehenden Tarifen angeboten und kann mit Zusatzversicherungen kombiniert werden. Ehemalige Privat-Krankenversicherte sowie alle freiwillig Versicherten können sich dafür entscheiden. Wer allerdings bereits privat versichert ist, kann nur bis zum 30.06.2009 in diesen Tarif wechseln.
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