Private Krankenversicherung - Basistarif der PKV

Für die geplante Gesundheitsreform benötigte die große Koalition u. a. eine Einigung über den so genannten Basistarif für die Private Krankenversicherung. Am 12.01.07 wurde nun ein Kompromiss gefunden, der vorsieht, dass zeitlich befristet auf ein halbes Jahr Versicherte ab Januar 2009 den Basistarif wählen können, die bereits privat versichert sind, und zwar unter Anrechnung eines Teils der Altersrückstellung.

PKV Basistarif

Das empfiehlt sich, wenn man unter einer chronischen Krankheit leidet oder bereits absehen kann, dass im Alter die Prämien zu teuer werden. Danach ist ein Wechsel in den Basistarif nur Personen über 55 Jahren oder Bedürftigen gestattet. Neukunden haben allerdings immer die Möglichkeit, sich für den Basistarif zu entscheiden. Ihnen wird außerdem ein weiterer Vorteil gewährt, denn sie können bei einem Wechsel zwischen Privatversicherungen die angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Das wird zwar die Beiträge etwas erhöhen, dafür jedoch den Wettbewerb stärken und einen Vergleich noch lohnender machen.

Ein anderer Verhandlungspunkt war die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht zum 01.07.2007, der zufolge die PKV ehemals privat Versicherte, die heute ohne Krankenversicherung sind, wieder aufnehmen muss. Ab 01.01.2009 ist ohnehin jeder zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Die getrennten Versicherungssysteme PKV und GKV bleiben jedoch nahezu unverändert bestehen. Zum 01. April 2007 soll nun die Gesundheitsreform, wenn sie im Februar zunächst im Bundestag und dann im Bundesrat verabschiedet wird, in Kraft treten.

Der für 2009 vorgesehene Basistarif könnte die Private Krankenversicherung teurer machen. Das hat folgende Gründe: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Personen ohne Gesundheitstest in die Private Krankenversicherung aufgenommen, allerdings zu Leistungen, wie sie auch von den gesetzlichen Krankenkassen geboten werden.

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Wer nicht versichert ist, und das sind etwa 250.000 Personen in der Bundesrepublik, soll schon ab Juli 2007 in die Private Krankenversicherung eintreten können, wobei vorerst ein Standardtarif gilt und dann ab 2009 der Basistarif. Die Höhe des Basistarif-Beitrages darf nicht über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen (momentan ca. 500 €).

Der Standardtarif wird von der PKV bereits jetzt denjenigen Versicherten angeboten, denen die Vollversicherung zu teuer geworden ist, wenn sie über 65 Jahre alt sind und weniger als 41.850 Euro jährlich verdienen. Von etwa 8,5 Millionen privat Versicherten haben sich derzeit jedoch lediglich 20.000 zum Standardtarif versichert.

Durch die Einführung des Basistarifs werden die bislang bereits privat Versicherten finanziell stärker belastet, wodurch die PKV weniger interessant wird. Der Beitrag für den günstigen Basistarif errechnet sich aus den durchschnittlichen Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen, wobei Risikozuschläge nicht erlaubt sind. Lediglich Alter und Geschlecht dürfen für die Berechnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gilt, dass aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht niemandem gekündigt werden darf.

Erschwert wird zudem der Wechsel in die Private Krankenversicherung, denn das ist nur dann möglich, wenn man über 3 Jahre hinweg monatlich mindestens 3.975 Euro Bruttoeinkommen erzielt hat. Momentan kann noch jederzeit gewechselt werden. Die neuen Regelungen treten allerdings nicht erst mit dem Gesetzwerden der Gesundheitsreform in Kraft, sondern voraussichtlich zum 02.02.2007. Deshalb bieten viele Private Krankenversicherungen Optionsverträge an, in denen sich der Versicherte verpflichtet, in 3 Jahren diese Versicherung zu wählen. Als Gegenleistung erhält er dafür die Garantie, die zum jetzigen Zeitpunkt vereinbarten Beiträge und Leistungen zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert und er normalerweise einen Risikozuschlag zahlen müsste.

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten demnächst unterschiedliche Tarife zur Auswahl anbieten, und zwar mit Selbstbehalt oder auch mit Beitragsrückerstattungen. Bislang stand die GKV wegen steigender Beiträge stets im Mittelpunkt der Kritik, doch wurde durch die Stiftung Warentest ermittelt, dass auch die Beiträge der PKV in einem Zeitraum von 12 Jahren sich verdoppelten, was etwa einer Beitragssteigerung von ca. 6 % jährlich entspricht. Hingegen liegt die Steigerung bei der GKV um durchschnittlich 3,3 %. Dennoch wurde auch festgestellt, dass Privatversicherte insgesamt deutlich günstiger versichert waren. Erst bei einer Familiengründung oder dem Eintritt ins Rentenalter wuchsen die Kosten den Versicherten über den Kopf.

Doch diese geplanten Veränderungen im Versicherungswesen werden bereits von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Ärzte beispielsweise befürchten, dass es zu starken Einbußen sowie Praxispleiten kommen wird, da der Basistarif niedrigere Honorare vorsieht, als sie normalerweise von den Privaten Krankenkassen gezahlt werden. Die zunächst auch für 2009 beabsichtigte Reform der Arzthonorare wird erst 2011 durchgeführt. Weitere Themen der Gesundheitsreform sind Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen, Sparbeiträge der Kliniken, Apotheken und Rettungsdienste sowie Krankentransporte.

Ein weiterer Punkt der Gesundheitsreform - das Insolvenzrecht der Kassen - ist allerdings noch offen. Es soll aber auch 2009 noch nicht in Kraft treten, um den Kassen großzügige Übergangsfristen zu gewähren. Unklar ist ebenfalls noch, ob das Insolvenzrecht in einem eigenständigen Gesetz außerhalb der Gesundheitsreform geregelt werden soll. Darin wird dann auch die Haftungsfrage der Kassen im Konkursfall geklärt. Der noch heftig diskutierte Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenkassen ist ebenfalls für 2009 vorgesehen.

Zusammenfassung der Fakten zum Basistarif

Im Zuge der vom Gesetzgeber beschlossenen Gesundheitsreform werden zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Neuerungen auf den Weg gebracht. So tritt ab dem 01.01.2009 der Basistarif bei den Privaten Krankenversicherungen in Kraft, dessen grundsätzlicher Leistungsumfang wiederum durch den Gesetzgeber bestimmt wurde. Dazu gehören folgende Regelungen:

  • Der Basistarif der PKV lässt sich mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichen. Er wird nach Alter und Geschlecht, jedoch ohne Gesundheitsprüfung, angeboten.
  • Dabei darf die Beitragsprämie für den Basistarif nicht höher liegen als der Höchstbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen, bzw. höher als 500 Euro.
  • Im ersten Halbjahr 2009 können Privat-Krankenversicherte in den Basistarif ihrer bisherigen PKV wechseln oder zu einer anderen Privaten Krankenversicherung, wobei die bisherigen Altersrückstellungen angerechnet werden (jedoch nur in dem Umfang, wie sie beim neuen Versicherer entstanden wären). Danach ist der Wechsel in den Basistarif nur noch dann möglich, wenn der Versicherte entweder älter als 55 Jahre oder hilfsbedürftig ist.
  • Wurde die Private Krankenversicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, so hat der Versicherte ein Wechselrecht in den Basistarif einer anderen Versicherungsgesellschaft.

Ein Punkt der Gesundheitsreform befasst sich mit der Möglichkeit eines Wechsels zwischen den Anbietern von Privaten Krankenversicherungen. Der Gesetzgeber hat den Mitgliedern für das erste Halbjahr 2009 eine Sonderregelung eingeräumt. Näheres erfahren Sie hier: Altersrückstellungen der PKV übertragen - Portabilität

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