Auslandskrankenversicherung - Reiseversicherung

Unabhängig davon, ob man sich als Tourist oder längerfristig im Ausland aufhält, ist eine Auslandskrankenversicherung stets sinnvoll. Erkrankt man in einem Land, mit dem ein Sozialhilfeabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall, sofern die Behandlung auf Krankenschein erfolgte, die Kosten im Umfang der Krankenversorgung des entsprechenden Landes. Wenn es sich um Privatrechnungen handelt, werden die Kosten nur dann erstattet, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arzt nur gegen private Abrechnung tätig wurde. Doch dieser Nachweis ist meist schwierig zu führen und Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind vorprogrammiert.

Auslandskrankenversicherung - Reiseversicherung

Noch ungünstiger liegt der Fall, wenn mit dem jeweiligen Gastland kein Sozialhilfe-abkommen besteht, denn hier hat der Versicherte keinen Leistungsanspruch an die gesetzliche Krankenversicherung. Man sollte deshalb bei einem geplanten Auslandsbesuch eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um nicht für die gesamten Kosten oder ggf. auch noch recht hohen Restkosten haften zu müssen. Übrigens werden evtl. entstandene Rückholkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung keinesfalls übernommen.

Möchte man im Ausland studieren, ist neben einer Reisehaftpflicht- und Unfallversicherung die Krankenversicherung von immenser Bedeutung. Zwar gilt der Krankenversicherungsschutz in den Mitgliedsstaaten der EU - aber nicht automatisch, sondern muss über Formblätter beantragt werden. Hier gibt es verschiedene Regelungen, die genau erfragt werden müssen.

Hat man als privat Krankenversicherter einen Tarif mit Beitragsrückerstattung sowie hohem Selbstbehalt abgeschlossen, ist die Auslandskrankenversicherung ratsam. Somit hat man die Möglichkeit, die im Ausland berechneten Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente separat abzurechnen. Das führt dazu, dass man in der normalen Privaten Krankenversicherung als leistungsfrei gilt und deshalb trotzdem Beiträge zurückerhält.

Grundsätzlich ist es ein Unterschied, ob man sich als Tourist oder für einen Daueraufenthalt ins Ausland begibt. Hier sollte man die jeweiligen Versicherungskonditionen genau überprüfen. Bei einem langfristigen Auslandsaufenthalt wertet die Versicherung dies als Wohnsitzverlegung aus ihrem Tätigkeitsgebiet. Die Versicherung endet somit, jedoch können Sondervereinbarungen getroffen werden. Wer bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Privaten Krankenversicherung absehen kann, dass in den nächsten Jahren ein langfristiger Auslandsaufenthalt stattfindet, kann dies berücksichtigen und einen Anbieter wählen, der auch hierfür eine entsprechende Absicherung bietet.

Wer eine Krankenvollversicherung abgeschlossen hat, genießt einen zeitlich unbefristeten Versicherungsschutz, der nicht nur für ganz Europa, sondern auch für die Anrainerstaaten des Mittelmeeres gilt. Je nach gewähltem Tarif bzw. Versicherer werden die Kosten für weltweit am Urlaubsort in Anspruch genommene Heilbehandlungen - sofern medizinisch erforderlich - über einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen übernommen.

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