Altersrückstellungen der PKV übertragen - Portabilität
Auch für die Mitglieder der Privaten Krankenversicherungen hält die Gesundheitsreform verschiedene Neuerungen bereit. Ein besonders interessanter Termin ist dabei der 01.01.2009, der Zeitpunkt für die Einführung des Basistarifs.

Ab diesem Termin bis zum 30.06.2009 können diejenigen, die zu einem Wechsel vom üblichen PKV-Tarif in den Basistarif berechtigt sind, ihre bislang angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, teilweise auch zu einem anderen Anbieter.
Die Altersrückstellungen bei der PKV werden, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach einem Umlageverfahren arbeitet, anteilig mit dem Versicherungsbeitrag erhoben. Die daraus gebildeten Rückstellungen dienen zur Deckung der mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten und sind sorgfältig berechnete und versicherungsmathematisch kalkulierte Altersrückstellungen nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Ansonsten wären die Versicherungsbeiträge einer PKV für ältere Personen im Normalfall unerschwinglich hoch, was aber durch das bisherige Modell aufgefangen werden konnte. Es wurde dabei ein Altersrisiko angenommen, welches die zu erwartende gesundheitliche Entwicklung der Gesamtheit der PKV-Versicherten berücksichtigte, jedoch nicht das individuelle Risiko. Demzufolge sind in den ersten Versicherungsjahren die Beiträge verhältnismäßig hoch in Relation zum Risiko und fließen als Vorsorgebeitrag in die Altersrückstellungen für alle Versicherten des Unternehmens, wo sie angesammelt und verzinst werden. Natürlich steigt die Höhe der Rückstellungen mit der Dauer der Vertragslaufzeit und der daraus immer höheren Verzinsung.
Die Gesundheitsreform hat nun für ein halbes Jahr allen PKV-Versicherten die Möglichkeit verschafft, ohne große Verluste das Versicherungsunternehmen zu wechseln. Bislang konnten die Altersrückstellungen nicht übertragen werden, falls Versicherte einer Privaten Krankenversicherung einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft wünschten. Dies ist jetzt zwar möglich, doch es muss dabei berücksichtigt werden, dass die Altersrückstellungen nicht in vollem Umfang mitgenommen werden können, denn die Übertragbarkeit gilt nur in Höhe der Altersrückstellungen, die beim Basistarif entstanden wären. Wechselt man innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den Basistarif, können sogar die kompletten Rückstellungen des Volltarifs dieses Unternehmens übertragen werden. Möchte man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, empfiehlt es sich, zunächst innerhalb der Gesellschaft in den Basistarif zu wechseln, wobei die vollen Altersrückstellungen angerechnet werden. Nun wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft und wiederum zunächst in den Basistarif. Später kann man dann in einen Volltarif wechseln. Allerdings können die Rückstellungen im Basistarif bei den verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich hoch ausfallen. Sind die Altersrückstellungen im Basistarif beim neuen niedriger als beim alten Vertragspartner, können nur Rückstellungen mitgenommen werden, wie sie dem Basistarif des neuen Anbieters entsprechen.
Für wechselwillige Versicherte, die bei einem anderen PKV bessere Konditionen erhalten und deshalb die Chance zur Mitnahme der Altersrückstellungen (wenn auch nur in Höhe der entsprechenden Rückstellungen beim Basistarif des neuen Versicherungspartners) nutzen möchten, müssen jedoch bereits im Vorfeld genau recherchieren, zu bzw. ab wann sie den alten Vertrag kündigen müssen. Theoretisch würde nämlich eine Kündigung in 2008 zum 31.12.2008 bedeuten, dass die Kündigung nach altem Recht erfolgte und deshalb keine Rückstellungen mitgenommen werden können. Erfolgt die Kündigung Anfang 2009, ist ein Wechsel erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist möglich!
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Grundsätzlich sollen ab 2009 nur noch Tarife für Neukunden angeboten werden, die eine Übernahme von Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers gewährleisten. Es ist dafür jedoch mit erheblich höheren Beiträgen zu rechnen. Deshalb muss genau abgewogen werden, ob man erst 2009 wechselt - auch hinsichtlich des gestiegenen Alters und der Gesundheitsfragen. Vorher sollten alle erwähnten Punkte mit dem bisherigen und dem künftigen Vertragspartner genau und schriftlich geklärt werden, um finanziell negative Überraschungen zu vermeiden. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsunternehmen ist unbedingt lohnend. Wer sich nicht zutraut, die unterschiedlichen Konditionen objektiv zu vergleichen, kann einen unabhängigen Finanzberater hinzuziehen - diese Investition ist sicherlich ihr Geld wert.
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