Rürup Rente - Basisrente für Selbstständige und Angestellte

Die Alterssicherung der abhängig Beschäftigten ist durch die gesetzliche Rentenversicherung, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI hat, geregelt. Demnach werden durch aktuell Berufstätige, welche zwangsweise am Umlageverfahren teilnehmen, die Renten der aus dem Berufsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer gezahlt. Dadurch erwerben sie selbst einen Anspruch auf Rente - dies ist der Grundgedanke des Generationenvertrages.

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Doch längst stimmt das Gefüge nicht mehr, denn immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Renten finanzieren. Ein Wandel in der Altersstruktur ist bei den derzeit sogar noch weiter sinkenden Geburtenraten nicht in Sicht, so dass die Rente keineswegs mehr sicher ist. Politiker aller Parteien empfehlen deshalb zusätzliche Altersvorsorge, die meist sogar staatlich gefördert werden. Aber welche Anlageform richtig ist, damit fühlen sich viele Bundesbürger überfordert und verhalten sich abwartend. Doch gerade hier gilt: Je früher, desto besser! Nicht nur Versicherungen, sondern auch Banken und Fonds bieten inzwischen entsprechende Vorsorgeprodukte an.

Eine Variante, die bislang weniger beachtet wurde, ist die seit 2005 existierende Rürup-Rente. Während bereits fast 7 Millionen Altersvorsorgeverträge nach dem Riestermodell abgeschlossen wurden, hinkt die Rürup-Rente, eine so genannte Basisrente, mit etwa 200.000 Verträgen arg hinterher. Um sie attraktiver zu machen, werden die Sparbeiträge zu den Rürup-Verträgen rückwirkend bis 01.01.2006 stärker steuermindernd sein.

Bisher hatte das Finanzamt zu prüfen, ob nach bisheriger oder neuerer Rechtslage im Zuge der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4 A EStG der Versicherte besser gestellt wird. Während Selbständige bis 2004 die Möglichkeit hatten, jährlich 5.069 € an Versicherungsaufwendungen geltend zu machen, waren es mit den ab 2005 geltenden Bestimmungen nur noch 2.400 €, jedoch zuzüglich der Aufwendungen für die Rürup-Rente. Doch damit konnte es unter bestimmten Voraussetzungen dazu kommen, dass Beiträge bis zu einer gewissen Höhe ohne steuerliche Auswirkungen blieben. Der Anleger hatte ggf. relativ hohe Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht- oder ggf. Lebensversicherung gezahlt, konnte dann aber keine oder das Gros seiner Einzahlungen zur privaten Altersvorsorge nicht mehr steuermindernd geltend machen. Einzahlungen in eine klassische Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung lassen sich nur dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen und mindestens ein Versicherungsbeitrag in 2004 gezahlt wurde.


Selbständige mit einer verhältnismäßig hohen Steuerbelastung sollen vorrangig für die Rürup-Rente gewonnen werden, da für sie Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge nicht in Betracht kommen. Die Rürup-Rente ist eine der gesetzlichen Rente nachgebildete private Rentenversicherung mit Steuervorteil. Die speziell dafür vorgesehenen Tarife werden als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Sie bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit unantastbar, findet bei der Anrechnung von Vermögen keine Berücksichtigung und darf in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden.

Sie ist nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung konzipiert, wobei die in der Ansparphase eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können und in der Rentenphase erhaltene Auszahlungen steuerpflichtig sind. Bis 2040 sind Rentenzahlungen nur begrenzt steuerpflichtig. Der jeweilige Anteil wird zu Beginn der Rentenzahlungen dauerhaft bestimmt.

Erst ab 2025 können die kompletten Beiträge steuersenkend geltend gemacht werden. Seit 2005 können 60 % (max. 12.000 €, Verh. 24.000 €) als Sonderausgaben anerkannt werden, danach steigt der Satz jeweils um 2 % pro Jahr.

Doch auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, denn durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag lässt sich Kapital für den Ruhestand bei Ausnutzung der Steuerförderung aufbauen. Die Höhe der Einzahlungen kann individuell bestimmt werden und somit auch monatlich, je Quartal, Halbjahr oder Jahr geleistet werden. Einmalzahlungen sind ebenfalls möglich. Die jeweilige Steuerersparnis bei der Rürup-Rente bestimmt sich anhand verschiedener Faktoren wie beispielsweise dem persönlichen Steuersatz. Je höher dieser liegt, desto günstigere Steuerabzugsmöglichkeiten sind gegeben. Allerdings trifft auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zu, dass sich der anteilige Höchstbetrag von 12.000 € sowohl um den AG-Anteil als auch um den steuerlich absetzbaren AN-Beitrag (20 %) zur gesetzlichen Rentenversicherung bis maximal zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze reduziert. Bei Beamten verringert sich der Höchstbetrag um einen angenommenen Abzug vom Bruttoeinkommen.

Doch leider hat die Rürup-Rente auch ihre negativen Seiten. So können die Ansparungen weder vererbt, übertragen, beliehen, verkauft oder in Einmalleistungen ausbezahlt werden. Auch Teilauszahlungen sind nicht möglich. Vielmehr erhält man nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine lebenslange Rente. Stirbt der Sparer vor oder auch nach Rentenbeginn, verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Allerdings offerieren verschiedene Anbieter eine Zusatzversicherung, die eine Hinterbliebenen-Rente - für Ehepartner sowie auch Kinder mit Kindergeldanspruch - ermöglicht oder eine allerdings steuerlich nicht begünstigte Beitragsrückgewähr zulässt. Darüber hinaus kann auch eine Berufsunfähigkeitsrente mit dem Rürup-Rentenvertrag kombiniert werden, wovon jedoch Verbraucherschutzorganisationen abraten, da sie nicht separat kündbar ist.

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