Kapitallebensversicherung

Bis 2005 kamen Inhaber einer Kapitallebensversicherung in den Genuss steuerlicher Vorteile. Obwohl dieses Privileg inzwischen nicht mehr besteht, gehört diese Vorsorgeform weiterhin mit über einer Million neuen Verträgen zu den am häufigsten gewählten Varianten.

Gründe für und Vorteile einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung soll einerseits die Absicherung (beispielsweise der Familie) im Todesfall und andererseits Vermögensbildung erbringen, demnach handelt es sich also um eine Form von Risikoschutz in Kombination mit einem Sparvertrag. Doch leider sind die Erträge der Policen nur moderat, wobei die seit Januar 2005 abgeschlossenen Verträge auch nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden. Allerdings sind Risiko und Arbeitsaufwand gering. Eine Kapitallebensversicherung ist sinnvoll für Menschen, die ansonsten keine weitere Altersvorsorge treffen. Sie kann als Direktversicherung, vorzugsweise in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Doch auch für Selbständige kann die KLV interessant sein, und zwar dann, wenn die Beiträge zu einer Steuerersparnis im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen führen. Als Element der Vermögensdiversifikation kommt die Kapitallebensversicherung auch für gut Situierte in Betracht. Allerdings muss man stets auf die Höhe der Rendite achten.

Argumente gegen eine KLV sowie Nachteile

Kommt eine KLV aus den zuvor genannten Gründen nicht in Betracht, könnte es günstiger sein, die Seinen über eine wesentlich günstigere Risikolebensversicherung abzusichern und den restlichen Betrag (bis zur Höhe des Beitrages zur KLV) in einem Sparplan anzulegen. Fonds erzielen langfristig gute Renditen von 10 bis 17 Prozent jährlich und werden sogar mit Discount angeboten. Ein einziger Prozentpunkt kann langfristig gesehen - und so sind Lebensversicherungen ja ausgerichtet - sehr hohe Beträge ausmachen.
Die Nachteile der Kapitallebensversicherung bestehen in ihrer geringen Rentabilität und mangelnden Flexibilität. Nur wer hohe Verluste oder sogar einen Totalausfall des Kapitals in Kauf nimmt, kann in den ersten Jahren nach Abschluss den Vertrag kündigen. Das liegt daran, dass die Beitragsprämien der ersten Versicherungsjahre mit den Abschlusskosten verrechnet werden, die bis zu 4 % der gesamten Einzahlungen ausmachen können.

Vertragsbestandteile

Wichtig sind bei Vertragsabschluss korrekte Angaben zur Krankengeschichte. Stirbt der Versicherungsnehmer während der ersten drei Versicherungsjahre, überprüfen die Gesellschaften anhand von Arztauskünften die Richtigkeit der Angaben und verweigern ggf. sogar die Leistung. Je nach Vertrag kann die Versicherung bis zu 10 Jahre nach Abschluss davon zurücktreten. Liegt eine arglistige Täuschung vor, ist eine Anfechtung grundsätzlich möglich.

Ähnlich wie bei der wesentlich günstigeren Risiko-Lebensversicherung erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen die vertraglich festgelegte Versicherungssumme. Im Erlebensfall wird die Versicherungssumme zuzüglich erwirtschaftetem Überschussanteil an den Versicherten ausgezahlt, der bei guten Gesellschaften durchaus die Hälfte der Auszahlungssumme betragen kann. Der Versicherungsnehmer kann auch die Zahlung von Teilbeträgen vereinbaren, was jedoch die Ausschüttung reduziert. Die Gesamtrendite ist für den Kunden nicht nachvollziehbar.

Rentabilität der KLV

Circa 60 bis 75 Prozent der Kundenbeiträge gelangen in einen Spartopf und müssen mit ca. 3 Prozent verzinst werden. Die restlichen 25 bis 40 Prozent werden für Verwaltungs- und Betriebskosten sowie für den Todesfallschutz verwendet. Somit sinkt der angenommene garantierte Zins weiter. Berücksichtigt man für die Rentabilität der KLV außerdem die Überschussanteile, so erwirtschaftet sie insgesamt je nach Unternehmen und Laufzeit zwischen fünf und sieben Prozent. Allerdings können die Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen Überschussbeteiligungen kürzen. Die geringe Rentabilität der KLV ist damit zu begründen, dass deutsche Lebensversicherer nur knapp ein Drittel der Beiträge in Aktien anlegen dürfen.

KLV in Kombination mit Zusatzversicherungen

Die Kapitallebensversicherung kann mit Zusatzversicherung kombiniert werden, beispielsweise mit einer Unfallzusatzversicherung. Allerdings sind separate Unfallversicherungen meist wesentlich günstiger, denn die Gesellschaften berechnen pro 1000 Euro Versicherungssumme einen Euro, günstige Unfallversicherungen hingegen kosten lediglich 0,60 Euro.
Wird die KLV mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert, kann normalerweise diese Zusatzversicherung nicht separat weitergeführt werden, falls die Sparpolice gekündigt wird.

Dies gilt es ebenfalls zu beachten!

Auch hinsichtlich der Zahlungsweise kalkulieren viele Gesellschaften damit, dass der Versicherte eher monats- oder quartalsweise Beiträge entrichtet. Wer nicht im Voraus den Gesamtjahresbeitrag leisten kann, muss mit einigen Prozentpunkten Strafzins rechnen.

Viele Versicherungsmakler empfehlen ihren Kunden zwecks Inflationsausgleich eine dynamische Versicherungssumme - doch dies nicht ganz uneigennützig. Jede Erhöhung gilt als Neuabschluss und führt zur Berechnung von Vertreterprovision und Abschlussgebühr, wodurch sich die Rendite verschlechtert. Außerdem führen die steigenden Beiträge dazu, dass der Sonderausgaben-Abzug schneller ausgeschöpft wird. Während der Laufzeit zugeteilte Überschüsse oder Sonderausschüttungen, die zur Erhöhung der Versicherungssumme dienen, führen zu den gleichen Problemen wie die Dynamik. Es empfiehlt sich, den Vertrag nach Möglichkeit auf Überschussansammlung umzustellen.

Wenig ratsam ist es, einen Vertrag auf zwei Leben abzuschließen, d.h., beide Partner stehen im Vertrag und die Versicherung zahlt, wenn einer von beiden verstirbt. Dadurch reduziert sich die Rendite erheblich. Außerdem endet der Vertrag, wenn ein Versicherungsnehmer stirbt und es wird auch nur einmal die Versicherungssumme fällig. Der zweite Versicherungsnehmer hat ggf. dann noch das Problem, dass er bei einer neuen Lebensversicherung höhere Beiträge aufgrund eines höheren Eintrittsalters oder einer bestehenden Erkrankung zu leisten hat.

Weitere Artikel in der Rubrik Altersvorsorge