Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine durchaus mögliche Variante, den Lebensabend finanziell abzusichern, bieten die so genannten fondsgebundenen Rentenversicherungen. Man erhält Versicherungsschutz in Kombination mit hohen Renditemöglichkeiten sowie Steuervorteilen. Der Versicherungsschutz gewährt Beträge, die je nach Anbieter im Todesfall zur Hinterbliebenenversorgung in der Form dienen, dass Angehörige den Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile erhalten, oder - falls bei Fälligkeit der Versicherte noch lebt - ausgezahlt werden, wobei auf Kapitalwahlrecht in Form von lebenslanger monatlicher Rente oder Einmalauszahlung zu achten ist. Allerdings muss man aufpassen, da nicht alle Verträge eine Hinterbliebenenversorgung beinhalten.

Fondgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist für viele Bundesbürger attraktiv geworden, was der Anteil der Fondspolicen mit 20 statt etwa gut 3 Prozent am gesamten Neugeschäft der Lebens- und Rentenversicherer beweist. Es kommt darauf an, die richtige Fondspolice auszuwählen, denn die ist entscheidend für den mit dieser Strategie beabsichtigten Erfolg der Geldanlage. Man unterscheidet zwischen Einzelfonds oder Dachfonds, welcher mindestens 5 unterschiedliche Fonds beinhaltet. In einen Investmentfonds werden die Sparbeiträge eingezahlt und entsprechend dem gewählten Tarif kann der Kunde die ihm lukrativ erscheinenden Fonds selbst bestimmen, eine Vorgehensweise wählen oder auch die Zusammenstellung des Fondsportfolios den Fachleuten seiner Versicherung überlassen.

Vorteilhaft beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist der Umstand, dass sowohl einmalige Beiträge geleistet werden können als auch monatliche Einzahlungen möglich sind. Ein entscheidender Nachteil der Fondspolicen ist, dass die Auszahlungshöhe nicht garantiert wird und man von der Wertentwicklung am Aktienmarkt abhängig ist. Ggf. wechselt man zum Ende der Vertragslaufzeit in wertsichernde Fonds. Um das Risiko insgesamt gering zu halten, kann man auch bei einigen Gesellschaften Produkte erwerben, welche zumindest eine garantierte Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren. Auch eine Absicherung über so genannte Garantiefonds ist denkbar, bei denen zu bestimmten Terminen der Sparbeitrag in spezielle Garantiefonds einfließt und der jeweilige Kurs langfristig gesichert wird. Bei diesen Absicherungen muss man sich allerdings dessen bewusst sein, dass sie Renditemöglichkeiten kosten.

Unterscheiden muss jeder Sparwillige zwischen Fondspolice und Fondssparplan, denn beim Fondssparplan verbleibt nach Berücksichtigung der Steuern weniger. Das liegt daran, dass der Staat die Auszahlung der Versicherungssumme steuerlich fördert. Beträgt die Laufzeit der Police mindestens 12 Jahre und wird nicht vor dem 61. Lebensjahr fällig, müssen lediglich 50 Prozent des Kapitalertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ab 2009 unterliegen übrigens alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

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