Direktzusage - betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland kennt verschiedene Varianten, jedoch ist die der Direktzusage die am häufigsten vertretene. Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versorgungsträger, es wird also kein selbständiger Träger zwischengeschaltet.

Der Arbeitgeber schafft Pensionsrückstellungen, welche in der Bilanz ausgewiesen werden und für ihn steuerfrei sind. Er sichert damit die Zahlung der Altersversorgung an seine Beschäftigten. Kommt es zum Versorgungsfall, richten der Arbeitnehmer bzw. dessen Angehörige Ansprüche direkt an den Arbeitgeber. Auf die Leistungen hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Damit diese Ansprüche auch bei einem etwaigen Konkurs geltend gemacht werden können, muss der Arbeitgeber sich beim Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit rückversichern.
Arbeitnehmer können einen beliebigen Anteil ihres Gehalts in die Direktzusage leisten, jedoch das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt. Im Falle der Gehaltsumwandlung nennt man diese Form der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage auch unmittelbare Versorgungszusage oder Deferred Compensation.
Selbstredend unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge nicht der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Sozialversicherungsfrei bleiben bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, doch die Befreiung der Sozialbeiträge gilt nur noch bis 2008. Obergrenzen für Einzahlungen gibt es bei dieser Variante der nachgelagert besteuerten Durchführungswege nicht. Auch können mehr als 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden, was für Personen mit hohem Einkommen besonders attraktiv ist. Interessant kann auch die flexible Leistungsgestaltung durch Einmalbeitragsmodelle sein.
Die Versorgungsleistungen werden unter Beachtung des Versorgungsfreibetrages sowie diverser Pauschbeträge besteuert. Hierbei kann zwischen Kapital- oder Rentenzahlungen gewählt werden.
Allerdings hat diese Form der Altersvorsorge auch Nachteile, beispielsweise dadurch, dass eine Riester-Förderung nicht möglich ist. Ein damit erzielter Sonderausgabenabzug würde nur zu einer nachgelagerten Besteuerung führen, wie sie ohnehin für Pensionszusagen gilt. Auch ist eine Pauschalbesteuerung nicht möglich.
Empfehlenswert ist es, sich nicht nur mit einer Altersvorsorgemaßnahme abzusichern, sondern verschiedene Varianten abzuschließen, um so das Risiko möglichst gering zu halten. Bei allen Entscheidungen muss berücksichtigt werden, dass die geleisteten Einzahlungen meist nicht den späteren Kapitalbedarf abdecken, der aufgrund von Inflation und steigender Lebenserwartung meist weit höher liegt.
Entscheidet man sich als Inhaber eines Unternehmens für diese Vorsorgevariante, ist zu berücksichtigen, dass ein im Alter geplanter Verkauf des Unternehmens aufgrund der gemachten Versorgungszusage problematisch werden könnte, da die Zusage zuvor abgefunden werden muss.
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