Britische Policen - englische Lebens- und Rentenversicherung
Was ist eine Britische Police?
Die Britische Police ist auch unter der Bezeichnung englischer Entnahmeplan bekannt. Ein bestimmtes Kapital - beispielsweise aus einer Lebensversicherung oder Abfindung - wird für das Rentenalter angelegt. Dabei steht natürlich im Vordergrund, dass die Anlageform sicher ist und garantierten Wertzuwachs erhält. Gleichzeitig soll jederzeit ein flexibler Zugriff auf das Kapital bzw. eine Erhöhung der Einlage möglich sein. Oft wird auch gewünscht, dass ein Kapitalentnahmeplan bzw. Auszahlungsplan festgelegt wird, der regelmäßige oder auch sporadische Auszahlungen sowohl mit als auch ohne Kapitalverzehr erlaubt.
Es werden keine Rentenkürzungen vorgenommen, wie sie häufig bei Versicherungen durch Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen. Versicherungen kassieren zudem oft Zusatzgebühren und Kosten, sofern es sich um eine Witwen- oder Waisenrente handelt - dies ist bei der Britischen Police nicht der Fall. Selbst bei einer Schenkung oder Vererbung hat man steuerliche Vorteile.
Worin besteht der Unterschied zu herkömmlichen Fonds?

Wer sich aus den vorgenannten Erwägungen heraus für eine Britische Police entscheidet, kauft zu einem bestimmten Datum und dem dann geltenden Kurs Fondsanteile für den ihm zur Verfügung stehenden Betrag. Er erhält eine Anteilspreisgarantie, so dass der Anteilspreis der erworbenen Fondsanteile im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds niemals sinkt. Der garantierte Wertzuwachs lässt sich aus den jährlich erstellten Kontoauszügen ablesen und liegt meist zwischen 6 bis 9 Prozent. Wer sich für herkömmliche Fonds mit Entnahmeplan entschieden hat, kann bei fallenden Kursen schnell sein Kapital verlieren. Das nennt man negative Marktwertanpassung. Unter gewissen Marktvoraussetzungen kann eine Marktwertanpassung zwar auch bei der britischen Garantiepolice vorgenommen werden, doch werden bestimmte Vertragsbestandteile - die sich von einem zum anderen Anbieter unterscheiden können - erfüllt, verzichten diese darauf.
Wie steigt der Wert der britischen Police?
Den garantierten Wertzuwachs der britischen Garantiepolice erhält man in Form eines regelmäßigen jährlichen Bonus, wodurch sich der Anteilspreis prozentual erhöht. Der Bonus kann nicht nachträglich rückgängig gemacht werden, so dass der Wertzuwachs garantiert ist. Er ist unabhängig vom tatsächlichen Marktwert des Fonds, welcher erheblich höher sein kann. Dann verbleiben die Fondserträge im Fonds und finden bei der Zahlung des Abschlussbonus Berücksichtigung. Anders als beim jährlichen Bonus besteht auf den Schlussbonus kein Anrecht. Je nach Anbieter wird er zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt. Bei einem vorgesehenen Schlussbonus wird dieser auf die bislang geleisteten regelmäßigen Boni anteilig hinzugerechnet.
Welche Entnahmemöglichkeiten gibt es und welche Steuervorteile ergeben sich?
Bei der britischen Police unterscheidet man zwischen der Entnahme mit bzw. ohne Kapitalverzehr. Für den Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr wird einmalig ein Betrag von mindestens Euro 9.000,-- in den britischen bzw. englischen Entnahmeplan mit garantiertem Wertzuwachs eingezahlt. Ist der jährliche Wertzuwachs bzw. Bonus höher als die Entnahme bzw. Teilauszahlung, bleibt das Anlagekapital ohne Abzug von Kosten wie beispielsweise Managementgebühr etc. bestehen. Entsprechend der angelegten Summe sind allerdings die monatlichen Entnahmen meist niedrig.
Von einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr spricht man, wenn mehr Entnahmen oder Auszahlungen beantragt werden, als die Police erwirtschaftet. Dadurch wird das Kapital auf Dauer aufgezehrt. Das verbleibende Kapital kann bei beiden Varianten später auf Nachkommen übergehen oder steueroptimiert nach der derzeitigen 2/3-Regelung übertragen werden. In Deutschland kassiert der Staat jährlich etwa 2,2 Mrd. Euro Erbschaftssteuer, ca. 1/6 der vererbten Werte. Die britische Police bietet dem Antragsteller und auch ggf. seinen Erben Vorteile. Für den Antragsteller bestehen diese darin, dass er als Beitragszahler sowohl im Erlebensfall bezugsberechtigt ist und für den Todesfall den Erben als versicherte Person benennen kann, auf den der Vertrag übergeht. Somit besitzt man nicht nur eine attraktive Vorsorgelösung, sondern erhält zudem einen integrierten Todesfallschutz. Und auch der Erbe hat Vorteile, denn er muss nur 2/3 der eingezahlten Beträge bzw. des Rückkaufwertes versteuern.
Eine Leibrente, resultierend aus der britischen Police, muss lediglich mit dem Ertragsteil versteuert werden. Das Halbeinkünfteverfahren findet - unter bestimmten Voraussetzungen - Anwendung für Kapitalerträge aus einer Kapitalabfindung. Die Steuerersparnis steigt, je eher man sein Vermögen in eine britische Rentenversicherung als Einmalzahlung anlegt.
Die britische Police als Generationenvertrag
Die britische Garantiepolice kann als Generationenvertrag gestaltet werden. Bis zu 6 Personen können darin berücksichtigt werden. Es ist außerdem möglich, dass der Vertrag für 2 Inhaber (ggf. auch Unternehmen) abgeschlossen wird. Dann haben beide Antragsteller gleiche Rechte und Pflichten auf das ersparte Kapital und können darüber verfügen und bestimmen. Werden Kinder oder Enkel in diesen Vertrag aufgenommen und versterben die Antragsteller vorzeitig, geht der Vertrag unbürokratisch auf die nächstgenannte Person über. Erst nach dem Ableben aller genannten Personen endet dieser Generationenvertrag, der nach dem Prinzip der Letztversterbens funktioniert.
Die britische Police bietet also hohe Erträge, übersichtliche moderate Kosten, flexibles Handling sowie steuerliche Vorteile bei guter Absicherung.
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